Helene Fischer scheitert mit Klage
Fotograf haftet nicht für verkaufte Promi-Bilder
Ein Pressefotograf, der heimlich gemachte Aufnahmen der Sängerin an eine Boulevardzeitung verkaufte, haftet nicht dafür, was diese damit anstellt, sagt der BGH. Hinsichtlich der Aufnahmen als solcher müsse man sich jede Konstellation genau ansehen.