Leicht braune Flecken auf schwerroten Roben?

Zitiervorschlag
Dr. Sebastian Felz: Leicht braune Flecken auf schwerroten Roben? . beck-aktuell, 29.07.2026 (abgerufen am: 29.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/202976)
Die Erforschung der deutschen Nachkriegsjustiz geht weiter: Die Historiker Eva Balz und Frieder Günther haben Personal und Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts untersucht. Wie viel Neuanfang gab es in Karlsruhe? Sebastian Felz kennt die Antwort.
Der Bundespräsident verspätete sich. Es war sehr heiß am Abend des 7. September 1951 und um 19.00 Uhr sollten die 24 Richterinnen und Richter des neuen Bundesverfassungsgerichts in der Bonner Villa Hammerschmidt vereidigt werden. Die erste Sitzung des Richterplenums hatte am Nachmittag im Museum König getagt. Theodor Heuß war aber noch in Berlin. Mit vier Stunden Verspätung, umgehängten Jackett und der offenherzigen Bemerkung, dass er von dem Termin gar nichts gewusst habe, nahm der Bundespräsident, da die Richter ja nun alle zusammen seien, um 23.00 Uhr die Vereidigung vor.
Mit der Konstituierung des letzten und für die junge Bundesrepublik neuen Verfassungsorgans ging dieser Sommertag zu Ende. Doch welche Rolle sollte dieses – ohne jeglichen Traditionsbestand belastete – Gericht im Verfassungsgefüge spielen? Welche Vergangenheitsprägungen brachten die Richterinnen und Richter mit? Dem gehen Frieder Günther und Eva Balz in ihrem kürzlich erschienenen Sachbuch "Verwandlung durch Recht – Das Bundesverfassungsgericht und die Vergangenheit" nach.
Das "verspätete Verfassungsorgan" und seine Richter
Das "verspätete" Verfassungsorgan BVerfG war auch das kleinste. Neben den 24 Richterinnen und Richtern gab es Ende 1951 noch 37 weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – vom Hausmeister bis zu den Verwaltungsbeamten. Balz und Günther haben sich die Profile der Richterinnen und Richter angeschaut, die in Karlsruhe den Anfang machten. Wie setzte sich die erste Kohorte zusammen?
Zehn Richter hatten gerade das Mindestalter von 40 Jahren überschritten und gehörten damit der Generation der "Kriegsjugend" an, deren Geburtsjahr bis 1910 reichte. Sie waren teilweise noch in den Ersten Weltkrieg gezogen, hatten in der Weimarer Republik Ausbildung und Berufseinstieg erlebt. Die anderen 14 Personen zählen die Autoren zu den "Wilhelminern". Sie hatten im Kaiserreich studiert, standen während des Ersten Weltkrieges schon im Beruf und erlebten dann als Erwachsene den Zusammenbruch von drei politischen Systemen. Sie sollten ihre berufliche Karriere in Karlsruhe beenden. Sie waren Richter, Politiker, Verwaltungsbeamte oder Professor gewesen, allerdings waren ihre Werdegänge häufig durch den Systemwechsel 1933 unterbrochen worden, durch welchen die aus der "Volksgemeinschaft" Ausgestoßenen nur noch als Versicherungsmitarbeiter, Lehrer, Buchhalterin oder Anwalt arbeiten durften.
Alle stammten aus dem Bürgertum und waren mehrheitlich protestantisch. Teilweise erfolgte die Richterrekrutierung über Netzwerke: sozialdemokratisch-protestantisch aus dem Umfeld des hessischen Justizministers Georg-August Zinn, konservativ-katholisch-(vergangenheits-)kontaminiert aus dem "Bamberger Zirkel" um Justizminister Thomas Dehler und BGH-Präsident Hermann Weinkauff.
Die erste Richtergeneration und das "Dritte Reich"
Das Bundesverfassungsgericht galt lange Zeit als unbelastetes Gericht. In der Tat ist im Vergleich zu anderen Institutionen wie Ministerien und Bundesgerichten der Anteil von verfolgten Juristinnen und Juristen sehr hoch. Von den 42 Richterinnern und Richtern, die zwischen 1951 und 1970 in Karlsruhe tätig waren, wurden 29% aus rassischen oder politischen Gründen verfolgt. 1951 belief sich der Anteil von Personen, die als Verfolgte des Nationalsozialismus anzusehen sind, auf gut 38%, also neun Richterinnen und Richter. Ihre Eigenwahrnehmung wich davon indes ab: Rund 60% hatten in ihren Fragebögen angegeben, während der NS-Zeit verfolgt worden zu sein. Auf der Richterbank saßen jedoch 14% ehemalige NSDAP-Mitglieder, 21% Angehörige der SA sowie ein Angehöriger der Waffen-SS. Bei letzterem handelte es sich um Rudi Wand. Seine Karriere ist bemerkenswert: Wand war zunächst Verwaltungschef ("Direktor beim Bundesverfassungsgericht"), wurde dann Bundesverfassungsrichter. Er hatte als 16-Jähriger für knapp vier Monate kurz vor Kriegsende bei der Waffen-SS gedient und dann seine juristische Ausbildung in der DDR absolviert.
Trotz dieser Personalie verdeutlicht der Vergleich die personelle Ausnahmestellung des BVerfG: In den 1950er-Jahren judizierten am BGH hingegen 31% ehemalige Parteigenossen, arbeiteten in den Bundesministerien durchschnittlich 47% Ex-NSDAP-Mitglieder und am OLG Düsseldorf sogar 66% ehemalige Parteigenossen.
Belastungen in Abstufungen
Wer waren die "belasteten" Richter? Schon in den 1960er-Jahren wäre Willi Geiger fast über seine NS-Vergangenheit gestolpert. Als NSDAP- und SA-Mitglied hatte sich Geiger in seiner Dissertation über das 1933 erlassene Schriftleitergesetz ganz im Sinne des Regimes geäußert. In seiner Zeit als Staatsanwalt am Sondergericht Bamberg beantragte er für "Volksschädlinge" die Todesstrafe.
Ebenfalls diskutiert wurde schon damals die Vergangenheit des ersten Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hermann Höpker Aschoff. In der Weimarer Republik war er noch für die linksliberale DDP preußischer Finanzminister gewesen. Seine frühere politische Tätigkeit hatte ihn zunächst in Schwierigkeiten gebracht und Höpker Aschoff war in den ersten sechs Jahren des "Dritten Reiches" arbeitslos gewesen. Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges hatte man ihn reaktiviert und in der "Haupttreustelle Ost" mit der Enteignung des polnischen Staates und seiner Bürgerinnen und Bürger betraut.
Auch Martin Drath hatte wegen seiner SPD-Mitgliedschaft seine Anstellung an der Frankfurter Akademie für Arbeit verloren. Er schlug sich daraufhin als Buchhalter durch und wurde im Zweiten Weltkrieg Militärverwaltungsoberrat bei der Brüsseler Treuhandgesellschaft. Dabei wirkte er an der Beschlagnahme und Verwaltung geraubter Vermögen mit.
Conrad Roediger hatte sich im "Dritten Reich" im Auswärtigen Amt darüber Gedanken gemacht, ob das Deutsche Reich die Deportation der als jüdisch definierten Menschen über bilaterale oder kollektive Verträge mit osteuropäischen Staaten regeln sollte. Roedingers Wirken wurde 1951 in der Frankfurter Rundschau veröffentlicht. Auf Druck der Bundesregierung sahen sich die Richterinnen und Richter gezwungen, nach § 105 BVerfGG zu prüfen, ihren Kollegen wegen "grober Pflichtverletzung" durch den Bundespräsidenten entlassen zu lassen, was sie nach intensiven Anhörungen und Beratungen verneinten.
Verfolgungen und Verluste
Doch es gab eben auch die Richterinnen und Richter, die den Ruf des "unbelasteten" Gerichts begründeten. Georg Fröhlich etwa war Notar und Syndikus gewesen – und Katholik. Nach den Gesetzen der Nazis galt er aber als "Jude", sodass die Familie Fröhlich über die Niederlande 1939 in die USA emigrieren wollte, was nicht mehr gelang. Georg Fröhlich lebte mit seiner Frau Edith und Tochter Sabine im Untergrund. Ihr Sohn Andreas wurde im KZ Mauthausen ermordet.
Richter Erwin Stein verlor seine jüdische Frau durch Suizid. Gerhard Leibholz – protestantisch getauft, aber nach NS-Recht ebenfalls "Jude" – lehrte in Göttingen, seit 1933 störten SA- und NS-Studenten regelmäßig seine Veranstaltungen. Er wurde 1935 beurlaubt und emigrierte nach England. Er verlor mehrere Angehörige im Holocaust. Auch der jüdische SPD-Politiker Rudolf Katz musste 1933 schon Deutschland verlassen. Er floh über China in die USA, wo er an Hochschulen lehrte und für die Deutsche Volkszeitung – ein Organ der amerikanischen Arbeiterbewegung – schrieb. Auch Bernhard Wolff muss wegen seiner jüdischen Herkunft nach England emigrieren, wo er sich als Lehrer in Internaten durchschlug. Wegen ihrer Herkunft oder ihrer politischen Einstellung erlitten außerdem Erna Scheffler, Gerhard Heiland, Wilhelm Ellinghaus und Herbert Scholtissek Nachteile, Verluste und erlebten Verfolgung.
Aus unterschiedlichen Karrierewegen wird eine Richterschaft
Die Autoren Balz und Günther beschreiben in ihrem Buch aber nicht nur die individuellen Hintergründe der Richterinnen und Richter, sondern auch die Formierung des Bundesverfassungsgerichts zu einem unabhängigen Verfassungsorgan. Zunächst zugeordnet zum Bundesjustizministerium emanzipierte sich das Gericht durch die "Status-Denkschrift"; sinnfälliger Ausdruck der Unabhängigkeit sind die selbstgewählten leuchtend roten Roben. Die Verfassungsrichterinnen und -richter etablierten sich im Streit um die Europäische Verteidigungsgemeinschaft als Gegengewicht zu den anderen Verfassungsorganen Präsident, Regierung und Parlament. Ebenso wie die Abgeordneten erhielt die Richterschaft nach vehementen Forderungen das Privileg einer kostenlosen Nutzung der Deutschen Bahn. Dieses Privileg wurde 1970 im Amtsgehaltsgesetz des Bundesverfassungsgerichts sogar Gesetz (§ 1d).
Mit ihrer Wertordnungsrechtsprechung interpretierten die Karlsruher Verfassungshüterinnen und -hüter das deutsche Recht als vom Grundgesetz durchwirkte Ordnung. Die "geisteswissenschaftliche" Integrationslehre Rudolf Smends habe dafür die Blaupause geliefert, schreiben Balz und Günther. Mit diversen Entscheidungen, wie etwa dem Verbot der rechtsextremen Sozialistischen Reichspartei (SRP) oder in Verfahren zur Wiedergutmachung, insbesondere in Bezug auf NS-Unrecht, zeigte sich die anti-nationalsozialistische Ausrichtung des Verfassungsgerichts. Doch nicht alles war aus heutiger Sicht progressiv: Die Urteile zur Homosexualität oder den Zeugen Jehovas stufen Balz und Günther jeweils als "Kind seiner restaurativen Zeit" ein.
"Kommunikatives Schweigen"
Vor diesem Hintergrund der institutionellen und judikativen Entwicklungen zeigen Günter und Balz eindrucksvoll, wie sich Belastete und Verfolgte im "kommunikativen Schweigen" (Hermann Lübbe) übten. Während der Philosoph Lübbe vor allem das Schweigen über die Verbrechen vor 1945 in den Vordergrund stellte, waren es auch die Verfolgten, die ebenfalls in Bezug auf ihre "jüdische Herkunft" oder zu ihren Erfahrungen der Verfolgung, Enteignung, Entrechtung und Exilierung schwiegen. Getragen wurde dieses Schweigen von dem Wunsch, wieder an die Zeit vor 1933 anzuknüpfen und nach 1945 in die Mehrheitsgesellschaft aufgenommen zu werden.
Hier traf das Schweigen der Ausgestoßenen auf die verdruckste Wortlosigkeit der ehemaligen Parteigenossinnen und -genossen. Beide Seiten vereinte der Wille zum Neuanfang. Die Täter camouflierten ihre "Verstrickung" in den NS-Gewaltstaat mit der Betonung der eigenen Biografiebrüche aufgrund von diktaturbedingten Berufswechseln, Wehrdienst, Bombenkrieg und totaler Niederlage.
"Dat ham wir uns so nich vorjestellt"
Auf dem Höhepunkt des EVG-Streites 1952 soll Bundeskanzler Adenauer über das aus Regierungssicht widerspenstige Karlsruhe mit einem "Dat ham wir uns so nich vorjestellt" geklagt haben. Damals war auch die Erfolgsgeschichte aus Karlsruhe noch nicht vorstellbar.
Frieder Günther und Eva Balz ist eine eindrucksvolle Nacherzählung der Karlsruher Anfangsjahre gelungen, in der sie die handelnden Personen plastisch portraitieren, die institutionelle Entwicklung des Gerichts nachzeichnen und auch die Genese der deutschen Verfassungsrechtsprechung beleuchten. Das Bundesverfassungsgericht ist demnach in Relation zu anderen Institutionen – wenn auch weniger als bisher angenommen – ein "Gericht von Opfern und Gegnern des NS-Regimes" (Michael Stolleis) gewesen.
Frieder Günther / Eva Balz, Verwandlung durch Recht. Das Bundesverfassungsgericht und die Vergangenheit, Wallstein Verlag, Göttingen 2026, 460 Seiten, Gebundene Ausgabe, ISBN 978-3-8353-6048-8, 39 Euro.
Zitiervorschlag
Dr. Sebastian Felz: Leicht braune Flecken auf schwerroten Roben? . beck-aktuell, 29.07.2026 (abgerufen am: 29.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/202976)



