Keine Auslieferung nach Polen
Lieber Vorsicht als Nachsicht
Auch das BVerfG traut den Angaben zur rechtsstaatlichen Haft in Polen noch nicht über den Weg. Solange nicht abschließend geklärt sei, dass sich die Behörden an ihre Versprechen halten, ruhe die Auslieferung trotz europäischen Haftbefehls.