Aktive Abwehrmaßnahmen sollen möglich werden

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Aktive Abwehrmaßnahmen sollen möglich werden. beck-aktuell, 07.07.2026 (abgerufen am: 07.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201406)
Andere europäische Geheimdienste haben teils viel mehr Befugnisse als die deutschen. BfV und BND sollen bald mehr dürfen - wohl auch um die Abhängigkeit von Informationen aus den USA zu reduzieren.
Die Bundesregierung hat den schon länger angekündigten Gesetzentwurf für neue Befugnisse des Verfassungsschutzes und des BND veröffentlicht. Verbände können jetzt zu dem Vorhaben Stellung nehmen, das dem Vernehmen nach noch im Sommer im Kabinett beschlossen werden soll.
Der BND soll künftig nicht nur Informationen sammeln, sondern in bestimmten Bedrohungslagen auch aktiv eingreifen dürfen, um Gefährdungen abzuwenden oder einzuschränken, wenn er dafür der einzige geeignete Akteur ist. Ein neuer Rat soll geschaffen werden, um die Arbeit der Nachrichtendienste besser zu kontrollieren, etwa wenn es um die Wohnraumüberwachung geht.
Die Zeit drängt wegen der nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden deutlich gewachsenen Bedrohung durch Spionage und Sabotage - vor allem durch Russland - und einer steigenden Zahl politisch motivierter Straftaten. Was den BND angeht, hat das BVerfG zudem eine Frist bis Ende dieses Jahres gesetzt. Bis dahin muss der für die Auslandsaufklärung zuständige Dienst bei seinen Regeln für die Inland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nachbessern. Die sei zwar grundsätzlich erlaubt, bedürfe aber einer verhältnismäßigen Ausgestaltung. Auch die Kontrolle solcher Maßnahmen müsse effektiver gestaltet werden. Es fehle eine hinreichende Regelung zur Aussonderung von Daten aus rein inländischer Telekommunikation, und der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung für ausländische Personen im Ausland sei unzureichend.
Nachrichtendienstrecht aus einem Guss
Vor allem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat dem Vernehmen nach darauf gedrungen, dass das neue Bundesverfassungsschutzgesetz, das in seinen Aufgabenbereich fällt, zusammen mit der vom Kanzleramt verantworteten Reform des BND-Gesetzes auf den Weg gebracht wird. Tatsächlich geht es in beiden Fällen teils um ähnliche Fragen, wie etwa den Abgleich biometrischer Daten mit Daten aus dem Internet und die Befugnis zur Online-Durchsuchung. Das ist eine verdeckte Maßnahme, bei der sich eine Sicherheitsbehörde heimlich Zugriff auf ein Smartphone oder ein anderes Gerät verschafft, um darin gespeicherte Daten zu durchsuchen.
BfV und BND sollen zudem die Erlaubnis bekommen, nicht nur Informationen zu sammeln, sondern auch aktive Abwehrmaßnahmen zu ergreifen. "Wenn sie Gefahren erkennen, die andere Stellen - etwa die Polizei - nicht gleichermaßen wirksam abwehren können, können die Nachrichtendienste künftig in engen Grenzen selber eingreifen", heißt es vom Bundesinnenministerium. Dies gelte etwa bei laufenden Cyberangriffen. Das sogenannte Trennungsgebot, wonach die Polizei eingreift und ermittelt und die Nachrichtendienste beobachten und informieren, soll aber grundsätzlich nicht angetastet werden.
Die Bundesregierung müsse bei der angekündigten großen Reform der Nachrichtendienste rasch vorankommen, mahnt der stellvertretende Vorsitzende des Bundestagsgremiums zur Kontrolle der Nachrichtendienste, Konstantin von Notz (Grüne). Er sagt: "Im Parlamentarischen Kontrollgremium ist es interfraktioneller Konsens, dass diese Reform dringend kommen muss." Sollte sie bis zum Ende der vom BVerfG gesetzten Frist nicht abgeschlossen sein, hätte dies fatale Folgen für die Arbeit der Nachrichtendienste.
- Redaktion beck-aktuell, kw
- dpa
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Aktive Abwehrmaßnahmen sollen möglich werden. beck-aktuell, 07.07.2026 (abgerufen am: 07.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201406)



