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Verfassungsschutzbericht

Hessische AfD darf als Verdachtsfall eingestuft werden

Das Logo der AfD auf einer Broschüre.
Hessens AfD © nmann77 / Adobe Stock

Die Einstufung der hessischen AfD als rechtsextremer Verdachtsfall ist laut einer Entscheidung des VG Wiesbaden rechtens. Der Verfassungsschutz darf die Partei beobachten, die gegen die Einsteifung aus 2022 klagte.

Der hessische Verfassungsschutz darf den AfD-Landesverband als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das hat das VG Wiesbaden laut einer Mitteilung im Hauptsacheverfahren entschieden. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) in Hessen hatte die hessische AfD 2022 als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft und mit der Beobachtung begonnen. Die Partei hatte gegen ihre Einstufung geklagt.

Gleichzeitig entschied das Gericht, dass das LfV und das Innenministerium die Öffentlichkeit 2022 rechtswidrig in einer Pressemitteilung über die Beobachtung der AfD unterrichtet hätten. Dafür habe es in Hessen keine gesetzliche Grundlage gegeben.

Es hatte in der Sache bereits ein Eilverfahren gegeben, in dem das VG Wiesbaden im November 2023 ebenfalls beschlossen hatte, dass die hessische AfD als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Diese Entscheidung war in zweiter Instanz bestätigt worden.

AfD sieht Einstufung als politisches Manöver

Auch im Hauptsacheverfahren entschied das VG Wiesbaden nun, dass "hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte" dafür vorlägen, dass der hessische Landesverband der AfD Bestrebungen verfolge, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien, hieß es. Dies rechtfertige die Einstufung als Verdachtsfall mit der damit verbundenen Möglichkeit des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel.

Der Rechtsanwalt der AfD hatte in der Hauptverhandlung gesagt, die Klägerin sei davon überzeugt, dass die Einstufung überwiegend aus politischen Gründen geschehe. Der Co‑Vorsitzende der AfD Hessen, Robert Lambrou, hatte gesagt, die AfD sei eine "bürgerlich, konservative, freiheitliche" Partei. Bei der Klage sei es darum gegangen, sich gegen die "Stigmatisierung und Diffamierung" durch den Verfassungsschutz zu wehren.