Verfassungsschutz darf AfD Niedersachsen vorläufig hochstufen

Zitiervorschlag
Verfassungsschutz darf AfD Niedersachsen vorläufig hochstufen. beck-aktuell, 01.06.2026 (abgerufen am: 01.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/199021)
Eine rassistische Weltanschauung, die Menschenwürde missachtende Positionen und anti-demokratische Bestrebungen – das attestiert das VG Hannover der AfD Niedersachsen und bestätigt vorläufig deren Hochstufung zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung.
Der niedersächsische Verfassungsschutz hat am 17. Februar bekannt gegeben, dass er die AfD in Niedersachsen zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung im Sinn des § 6 NVerfSchG bestimmt hat. Die Bewertung entspricht inhaltlich der im allgemeinen Sprachgebrauch verbreiteten Bezeichnung "gesichert rechtsextremistisch". Das Niedersächsische Verfassungsschutzgesetz verwendet diese Begrifflichkeit jedoch nicht.
Der Hochstufung vorausgegangen war eine sogenannte Verdachtsgewinnungsphase von Juli 2019 bis März 2020. Seit dem 11. Mai 2022 hatte der Verfassungsschutz den AfD-Landesverband als Verdachtsobjekt für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinn des § 7 NVerfSchG eingestuft. Gegen die Hochstufung, die sich auf ein 212-seitiges Einstufungsgutachten stützt und Voraussetzung dafür ist, dass der Verfassungsschutz auch nach Beendigung der vierjährigen Verdachtsphase weiter nachrichtendienstliche Mittel gegen den Landesverband einsetzen darf, beantragte die AfD einstweiligen Rechtsschutz.
Ethnischer Volksbegriff
Damit drang der Landesverband vor dem VG Hannover nicht durch (Beschluss vom 01.06.2026 – 10 B 1105/26). Das Einstufungsgutachten des Verfassungsschutzes liefere ausreichende aus öffentlich zugänglichen Quellen stammende Belege für die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebungen der AfD Niedersachsen. Die verfassungsfeindlichen Bestrebungen ließen sich an Agitationen gegen die zentralen Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung – die Menschenwürde, das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip – belegen.
Laut Gericht liegen konkrete und "zu Tatsachen verdichtete Anhaltspunkte" dafür vor, dass nach dem politischen Konzept des AfD-Landesverbandes jedenfalls Flüchtlingen und anderen Zuwanderern, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund und deutschen und ausländischen Staatsangehörigen islamischen Glaubens die Anerkennung als gleichberechtigte Mitglieder der rechtlich verfassten Gemeinschaft versagt werden solle. Eine solche Position bringe die AfD Niedersachsen zum Ausdruck, indem sie auf einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff zurückgreife und das Ziel benenne, das deutsche Volk in seinem ethnischen Bestand zu erhalten und ethnisch "Fremde" nach Möglichkeit auszuschließen. Daneben würden in der rechtsextremistischen Szene gängige Begriffe und Schlagworte wie "Bevölkerungsaustausch", "Umvolkung" oder "Volkstod" verwendet, die auf eine rassistische Weltanschauung schließen ließen.
Insbesondere männliche und muslimische Migranten und Asylbewerber würden pauschal abgewertet – durch verallgemeinerte Verdächtigungen und Herabwürdigungen. Zudem würden Ausländer als "Importware" bezeichnet, ihnen also die Subjektqualität abgesprochen. Die AfD missachte damit die Menschenwürde.
AfD will Vertrauen in demokratischen Rechtsstaat schwächen
Daneben sieht das VG Hannover zahlreiche Agitationen gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Den etablierten Parteien, der Bundesregierung, der Verwaltung sowie der Justiz würden antidemokratische Ziele, ungesetzliches Verhalten und die Absicht, dem deutschen Volk zu schaden, unterstellt. Das demokratische System werde in Äußerungen des AfD-Landesverbandes und seiner Vertreter systematisch verächtlich gemacht und als einzige Lösung die Wahl der AfD präsentiert. Wiederholt werde das Narrativ dargestellt, dass die "Altparteien" bzw. die Regierung eine Diktatur herbeiführen und sich dazu den "gleichgeschalteten" Behörden, Gerichten und öffentlich-rechtlichen Medien bedienen wolle. Damit wolle die AfD das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat schwächen.
Das VG Hannover sieht diese Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung seit der Bestimmung der AfD Niedersachsen zum Verdachtsobjekt verstetigt. Ungeachtet dieser Einstufung im Mai 2022 habe der Landesverband seine Agitationen fortgesetzt, Aussagen wiederholt und vertieft. Radikale Positionen an der Grenze der Strafbarkeit würden etabliert, sodass diese in der öffentlichen Wahrnehmung an Schärfe verlören und sich die Grenze des Sagbaren nach rechts verschiebe.
Gemäßigte Strömungen nicht mehr erkennbar
Für das Gericht spricht auch die Verbindung sowie organisatorisch-strukturelle Überschneidung der Landes-AfD mit als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Teilen der AfD und anderen Organisationen innerhalb der Neuen Rechten für die eigene Ausrichtung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.
Der Charakter der Partei sei durch diese Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung geprägt. Das Einstufungsgutachten führe viele verfassungsfeindliche Äußerungen und Verhaltensweisen innerhalb der Landespartei auf, die sich durch alle Ebenen des Landesverbandes zögen. Besonders brisant: Niemand innerhalb der AfD Niedersachsen habe eine Gegenposition eingenommen, gemäßigte Strömungen innerhalb der niedersächsischen AfD seien nicht erkennbar. Es ergebe sich ein verfassungsfeindlich geprägtes Gesamtbild.
Der Beschluss erging im Eilverfahren, er regelt die Rechtslage bis zu einem Urteil in der Hauptsache. Die Entscheidung ist zudem noch nicht rechtskräftig. Die AfD kann noch Beschwerde beim Niedersächsischen OVG einlegen.
- Redaktion beck-aktuell, bw
- VG Hannover
- Beschluss vom 01.06.2026
- 10 B 1105/26
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Verfassungsschutz darf AfD Niedersachsen vorläufig hochstufen. beck-aktuell, 01.06.2026 (abgerufen am: 01.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/199021)



