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BND-Gesetz

DAV blickt mit Sorge auf geplante Reform

Der Schriftzug "Bundesnachrichtendienst" prangt zusammen mit dem Bundesadler auf einer grauen Wand.
Neue Befugnisse besorgen den DAV. © Achim Wagner / Adobe Stock

Der DAV kritisiert die geplante Reform des BND-Gesetzes. Er befürchtet eine Schwächung des Mandatsgeheimnisses. Aber nicht nur das bereitet ihm Sorge.

Die Neuregelung sehe vor, dass die Überwachung von Anwältinnen und Anwälten künftig nur noch dann verboten sein soll, wenn sie "gezielt" erfolgt. Unbeabsichtigten "Beifang" aus einer Mandatsbeziehung dürfte der BND dagegen auswerten – selbst wenn die inländische Anwaltschaft betroffen ist, rügt der Deutsche Anwaltverein (DAV).

Zugleich bemängelt er den geplanten Umbau der Kontrollstrukturen. Die bisherige Datenschutzaufsicht durch den Bundesdatenschutzbeauftragten solle entfallen und auf einen neuen Unabhängigen Kontrollrat übergehen. Die Folge: Der jährliche Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten würde keine Datenschutzverstöße der Nachrichtendienste mehr nennen. Damit gehe Transparenz verloren. Das sieht der DAV vor allem deshalb kritisch, weil der BND zugleich mehr Befugnisse erhalten solle.

Kritisch bewertet der DAV zudem die geplante Bündelung der Kontrollaufgaben der G10-Kommission und des Bundesdatenschutzbeauftragten beim Kontrollrat. Ein unabhängiger Interessenvertreter für Betroffene, der beim Kontrollrat über die Einhaltung der Grund- und Bürgerrechte wacht, sei weiterhin nicht vorgesehen. Außerdem würden nachrichtendienstliche Befugnisse nicht vollständig gesetzlich definiert. Das hält der Anwaltverein mit Blick auf den den Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes rechtsstaatlich für bedenklich.

Sorgen bereitet dem Verband auch eine mögliche Aufweichung des Trennungsgebots zwischen Polizei und Nachrichtendiensten, insbesondere bei neuen Kompetenzen im Bereich Cybersicherheit. Schließlich rügt er das Bundesinnenministerium wegen der kurzen Frist zur Stellungnahme: Für den mehr als 700 Seiten umfassenden Gesetzentwurf blieben den Verbänden nur elf Tage.