Editorial
IFG: Habermas im Verwaltungsrecht
Am Ende der rot-grünen Regierungszeit beschloss der Bundestag vor 20 Jahren das Informationsfreiheitsgesetz. Seitdem gibt dessen § 1 – soweit nicht die Ausschlussgründe der §§ 3 – 6 greifen – jedermann ohne Grund und Begründung Zugang zu Informationen des Bundes. „Transparenz“, „Beteiligung“ und „Öffentlichkeit“, mit denen das Gesetz begründet wurde, sind heute Teil des juristischen Sprachschatzes.