Juristen sehen nicht nur rote Linien

Zitiervorschlag
Prof. Dr. Joachim Jahn: Juristen sehen nicht nur rote Linien. beck-aktuell, 14.09.2026 (abgerufen am: 14.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/205661)
Die AfD, Wahlsiegerin in Sachsen-Anhalt, will den Medienstaatsvertrag kündigen. Juristen sehen rote, aber auch grüne Linien. Bei einer Diskussion ging es am Freitag ungewöhnlich emotional zu.
Hubertus Gersdorf startete seine Ausführungen zur Rechtslage mit einem Knalleffekt. Der Juraprofessor von der Universität Leipzig zitierte vergangenen Freitag auf einer Tagung der Konrad Adenauer Stiftung in Berlin aus dem Wortlaut einer Ankündigung; man meinte, eine solche des AfD-Chefs von Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, vor dem dortigen Urnengang eine Woche zuvor. Doch dann stellte Gersdorf klar: Die Forderung stammte von Gerhard Stoltenberg aus seiner Zeit als Ministerpräsident von Schleswig-Holstein. Im Jahr 1978 hatte der CDU-Politiker das Ende des Staatsvertrags für die Drei-Länder-Anstalt NDR verkündet – ebenso wie sein Parteifreund Ernst Albrecht, damals Regierungschef von Niedersachsen. Neu sei jetzt nur, meinte der Rechtsgelehrte, dass der jetzt von der AfD angeschossene Medienstaatsvertrag auch den damals noch nicht vorhandenen Privatfunk betreffe.
Aber geht das alles überhaupt? Gersdorf benannte „rote“ und „grüne“ Linien. So unterliege ein solcher Schritt dem Parlamentsvorbehalt: Der frisch gewählte Landtag, für den derzeit über etwaige Koalitionen verhandelt wird, müsste zustimmen – auch wenn eine Änderung der Landesverfassung das für entbehrlich erklärt. Das folge aus der Rundfunkgarantie, die das BVerfG seit Jahrzehnten aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG herausgearbeitet hat. Ein weiteres Stopp-Schild: Ein Umbau zu einem reinen Pay-TV wäre nach Einschätzung des Leipziger Verfassungsrechtlers wegen der von Karlsruhe verfügten Entwicklungs- und Bestandsgarantie verfassungswidrig: „Alle zahlen für die Versorgung aller – das darf nicht vom Geldbeutel abhängen.“ Allerdings sieht der Forscher hier einen großen Gestaltungsspielraum der Politik; bloß ein krasses „Einstampfen“ auf 10 oder 20 Prozent des bisherigen Budgets wäre unzulässig. Die regionale Berichterstattung müsse ebenfalls gewährleistet bleiben: „Kein Ausstieg ohne Einstieg!“
Gersdorf blieb unaufgeregt: Erstmal werde sich ohnehin nichts ändern, denn sonst käme sicher eine einstweilige Anordnung des BVerfG mit Übergangsregelungen. Es bliebe also bei der Beitragspflicht und den Gehaltsansprüchen der Mitarbeitenden: „Wer anderes verspricht, holt sich eine rote Nase.“ Auch die Aufsicht durch die Landesmedienanstalten dürfe nicht am „goldenen Zügel“ des Haushaltsgesetzgebers hängen. Ohnehin verpflichte auch die vom Grundgesetz verlangte Bundestreue die Länder im Verhältnis zueinander und damit auch zu einheitlichen Regeln; alle müssten sich miteinander koordinieren. Würde das scheitern, käme eine Abkehr vom bisherigen Einstimmigkeitsprinzip in Betracht; womöglich mit einem bestimmten Quorum und einer Gewichtung der Stimmen nach Landesgröße wie beim Bundesrat.
Aber: Zwar überprüfe die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) deren Finanzbedarf und empfehle den Landesparlamenten die Festsetzung des Beitrags. Doch ob die Bürgerinnen und Bürger als Beitrags- oder als Steuerzahler zur Kasse gebeten würden, spielt laut Gersdorf letztlich keine Rolle. Legitim und sogar geboten sei das Ziel der AfD, mit eigenem Personal in der Sendeanstalt vertreten zu sein.
"Versuch wird scheitern"
Aus der Höhle des Löwen berichtete der sichtlich gestresste Kultusminister und Staatskanzleichef Rainer Robra (CDU) aus Magdeburg, der „Wasserstandsmeldungen“ über das Nachwahlgerangel von sich gab. Eine AfD-geführte Regierung sehe er jedenfalls kurzfristig nicht. Sein Leid nach diversen Reformversuchen auch seiner Kollegen aus der Exekutive anderswo: Gegenüber rund 1.000 Landtagsabgeordneten aus 16 Parlamenten mit teilweise anderer Auffassung lasse sich nichts gestalten. Übrigens habe kürzlich auch Thüringen eine „Erzwingungskündigung“ der Staatsverträge angedroht. Dennoch, so Robra: Auch wenn die AfD der „woken“ Bevormundung der Zuschauer und Zuhörerinnen den Kampf angesagt habe und über kenntnisreiche Juristen verfüge, werde es denen wohl nicht gelingen, eine eigene vollwertige Sendeanstalt nach verfassungsgemäßen Grundsätzen aufzubauen. Das wäre aber Grundvoraussetzung für einen Ausstieg aus dem Medienstaatsvertrag, zu diesem Ergebnis kommt auch die Freiburger Staatsrechtlerin Paulina Starski in einem noch unveröffentlichen Gutachten, über das beck-aktuell.HEUTE IM RECHT berichtete.
Der MDR-Justiziar Jens-Ole Schröder hat in einem virtuellen Meeting drei Stunden lang Fragen und Sorgen der Mitarbeitenden erlebt. Schließlich sei man nun plötzlich selbst Objekt der eigenen Berichterstattung, und die habe man dennoch professionell betrieben. Ihm lag Gelassenheit fern: Wie einst beim NDR strebten Politiker nun in Sachsen-Anhalt und Thüringen „Tabula-Rasa-Kündigungen“ an. Schröder verglich dies mit Polen, Ungarn, den USA und sogar Teilen der EU – dort sollten zentrale Säulen der Rundfunklandschaft „planiert“ und „Sprengsätze“ gelegt werden.
"Vieles ließe sich ändern"
Rechtsanwalt Jörg Frederik Ferreau aus der Kanzlei CBH verteidigte die Kündigung zumindest juristisch: „Etwas Neues zu schaffen ist nicht per se rechtsmissbräuchlich“, sagte er auf der Veranstaltung. Sie sei kein tauglicher Beschwerdegegenstand vor Gericht, denn erst einmal ändere sich nichts. Nach seiner persönlichen Ansicht gebietet die Verfassung nicht einmal einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Die bisherige Rechtsprechung aus Karlsruhe sei „pfadabhängig“ – man solle nicht alles verrechtlichen und könne vieles austesten. Ferreau stellte überdies in infrage, ob Hollywood-Spielfilme oder Sportereignisse wirklich zur vorgeschriebenen Grundversorgung gehörten. Zu beachten seien ferner die Vorgaben des europäischen Beihilferechts und des European Media Freedom Acts (EMFA).
Mit einer unerwartet erregten Debatte endete die Podiumsrunde. Gersdorf befand, auch dem ÖRR sei anzulasten, nicht jeden gleich behandelt zu haben und über die AfD nicht hinreichend neutral berichtet zu haben: „Mir macht das Angst und Bange – wir können doch nicht 40 Prozent der Bevölkerung ausgrenzen!“ Dabei betonte der Wissenschaftler, dass er das als Ehemann der Juraprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf sage, deren Wahl an das BVerfG nicht zuletzt wegen der AfD gescheitert sei. MDR-Chefjurist Schröder wies den Vorwurf einer ungleichen Behandlung indes kategorisch zurück: Solange eine Partei nicht verboten sei, halte man sich exakt an die Pflicht zur fairen Berichterstattung.
Zitiervorschlag
Prof. Dr. Joachim Jahn: Juristen sehen nicht nur rote Linien. beck-aktuell, 14.09.2026 (abgerufen am: 14.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/205661)




