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Moskauer Erklärung von 1943

"Damit der Gerechtigkeit Genüge getan werde"

Alte schwarz-weiß-Aufnahme von drei Männern, die an einem runden Konferenztisch sitzen und eine Erklärung unterschreiben
Außenminister Cordell Hull (USA), Wjatscheslaw Molotow (UdSSR) und Anthony Eden (Großbritannien, von links) bei der Unterschrift © picture alliance / akg-images

Am 30. Oktober 1943 legte die Moskauer Erklärung einen Grundstein für die internationale Strafjustiz. Warum die Erklärung ein Meilenstein der internationalen Strafgerichtsbarkeit ist und bis heute nachwirkt, zeigt Sebastian Felz zum Jahrestag.

Im November 1942 erreichte das nationalsozialistische Deutsche Reich seine größte Ausdehnung. Europa ist zu diesem Zeitpunkt nicht nur ein Schlachtfeld, sondern auch ein Schlachthaus. Innerhalb von 250 Tagen und Nächten, von April bis November 1942, wurden zweieinhalb Millionen jüdische Menschen ermordet.

Die Meldungen erschütterten Europa. Was tun? Zu Beginn des Jahres 1942 kamen neun Exilregierungen in London zusammen, um ein gemeinsames Vorgehen gegen das "Terrorregime" des Deutschen Reiches in den besetzten Ländern zu beraten. In der "Erklärung von St. James" einigten sich die Signatarstaaten unter Rückgriff auf das Völkerrecht (insbesondere die Haager Landkriegsordnung von 1907) auf die justizförmige Ahndung von Kriegsverbrechen. Diejenigen, die Verbrechen befohlen, begangen oder gefördert hatten, sollten durch ein Gericht bestraft werden. Der tschechoslowakische Justizminister Jaroslav Stránský publizierte daraufhin ein Plädoyer für eine internationale Strafgerichtsbarkeit. Die englische Regierung unterzeichnete die Erklärung aus Sorge um britische Kriegsgefangene nicht.

Hitler sollte sterben wie ein Gangster 

Die britische Regierung war darüber hinaus anderer Meinung, wie mit Kriegsverbrechern umzugehen sei. Premierminister Churchill wollte eine Strafverfolgung um jeden Preis vermeiden. Ihm schwebte eher ein kurzer Prozess vor: "All sorts of complications ensue as soon as you admit a fair trial". 50 prominente Nazis wollte er einfach hinrichten. Hitler sei kein Staatsoberhaupt, so Churchill, und er solle auf dem "electric chair" sterben wie ein Gangster. Außenminister Eden sah dies ähnlich: "The guilt of such individuals as Himmler is so black that they fall outside and go beyond the scope of any judicial process".

Allerdings sollte sich die Haltung der britischen Regierung zur Frage der Ahndung von Kriegsverbrechen in justizförmigen Verfahren ändern. Dies lag auch an der unermüdlichen Lobbyarbeit für das Völkerrecht durch Exiljuristen in London. Zu dieser Gruppe gehörten etwa Marcel De Baer aus Belgien oder Bohuslav Ecer aus der Tschechoslowakei. 

Exiljuristen entwerfen ein neues Völkerrecht

Um die komplexen juristischen Einzelfragen auszuarbeiten, gründeten diese Juristen zwei wissenschaftliche beziehungsweise politische Expertengremien. Einmal gab es die "Cambridge Commission". Unter Beteiligung britischer Universitätslehrer analysierte dieser Zirkel die Reichweite des Territorialitätsprinzips, die Zulässigkeit von Militärgerichten und die Problematik des Befehlsnotstands ("superior orders"). Die Kommission befand, dass Befehle dann nicht als Rechtfertigung dienen können, wenn sie offenkundig verbrecherisch sind ("blatantly illegal"). Allerdings war die "Cambridge Commission" skeptisch, ob wegen des Rückwirkungsverbots und der Staatensouveränität ein internationaler Strafgerichtshof erfolgreich judizieren könne.

Ein zweites wichtiges semi-offizielles Gremium war die "London International Assembly" (LIA). Unter dem Vorsitz von Marcel De Baer verfeinerte die LIA den Begriff der "war crimes and analogous offences", forderte die Anklage von Staatschefs ("key men") und entwickelte erste Entwürfe für das Konzept verbrecherischer Organisationen (wie SS und Gestapo). Die LIA diskutierte auch intensiv die Errichtung eines internationalen Strafgerichtshofes. Diese Debatten sickerten im Oktober 1942 durch das britische Oberhaus in die Regierungspolitik ein. Zeitgleich gab US-Präsident Roosevelt bekannt, dass die Verfolgung der Kriegsverbrecher eines der US-Kriegsziele sei.

Beginn einer globalen Kriegsverbrecherpolitik

Vom 19. bis 30. Oktober 1943 traten die Außenminister Cordell Hull (USA), Anthony Eden (Großbritannien) und Wjatscheslaw Molotow (UdSSR) in Moskau zu einer Konferenz zusammen. Eine Woche vorher schickte Churchill an Stalin eine Botschaft mit der Bitte, eine Strafverfolgung von deutschen Kriegsverbrechern zu vereinbaren: "Wenn irgendetwas in dieser Art mit unseren drei Unterschriften versehen, veröffentlicht werden könnte, so würde das meines Erachtens bei einigen dieser Halunken Befürchtungen hervorrufen, dass sie in diese Bluttaten hineingezogen werden könnten, besonders jetzt, da sie wissen, dass sie besiegt werden. […] Viele Deutsche könnten Gewissensbisse bekommen, wenn sie erfahren, dass sie zurückgebracht und in dem Land und vielleicht sogar an demselben Ort abgeurteilt werden, wo sie ihre Untaten begangen haben." 

Churchills Meinungsumschwung zur justizförmigen Ahndung von Kriegsverbrechen rührte auch daher, dass sein "War Cabinet" ihn darauf hingewiesen hatte, dass es sehr schwierig sei, die führenden Kriegsverbrecher zu kategorisieren, die ohne Prozess nach ihrer Festnahme erschossen werden sollten.

Am 23. Oktober 1943 trafen der sowjetische Außenminister Molotow und sein amerikanischer Kollege Hull zu einem informellen Gespräch zusammen. Dabei teilte Molotow mit, dass Stalin "im Prinzip nichts gegen die Unterzeichnung einer Erklärung über die Grausamkeiten der Deutschen einzuwenden habe." Um die Bedeutung der "Erklärung über die Verantwortlichkeit der Hitleranhänger für begangene Gräueltaten" zu unterstreichen, vereinbarten die Außenminister, diese mit den Unterschriften ihrer Regierungschefs zu veröffentlichen. 

Unterzeichnung der Moskauer Erklärung

Die "Moskauer Erklärung" wurde am 1. November 1943 veröffentlicht. Die Signatarmächte erklärten im Abschnitt "statement of atrocities", dass Deutsche, die Kriegsverbrechen in den besetzten Ländern begangen hätten, an diese ausgeliefert und nach dem jeweiligen Landesrecht abgeurteilt werden sollten. Diejenigen Hauptkriegsverbrecher, deren Verbrechen mit keinem bestimmten geographischen Ort verbunden waren, waren durch die Alliierten selbst abzuurteilen. Durch die "Moskauer Erklärung" wurde die Ahndung von deutschen Kriegsverbrechen und die Auslieferung von NS-Tätern zum Bestandteil der alliierten Kriegsziele. Sie endete mit der Verpflichtung, dass die Täter bis an die "äußersten Enden der Erde" verfolgt werden, "damit der Gerechtigkeit Genüge getan werde.“

Diese Absichtserklärung ist deshalb bahnbrechend, weil die Weigerung des Deutschen Reiches nach dem Ersten Weltkrieg, Verantwortliche auszuliefern, 1919 der Haupthinderungsgrund für internationale Strafverfahren gewesen war. Eine weitere wichtige Entscheidung war die Vorbehaltsklausel für Hauptkriegsverbrecher. Wenn deren Verbrechen geographisch nicht bestimmbar waren, sollten diese aufgrund einer gemeinsamen Entscheidung der alliierten Regierungen bestraft werden.

Die Sowjets setzten die Vereinbarung umgehend um. Im Dezember 1943 verurteilte ein Gericht aufgrund dieser Prinzipien im "Kriegsverbrecherprozess von Charkiw" drei deutsche Militärangehörige und einen ukrainischen Kollaborateur zum Tode. Der Charkiw-Prozess wirkte auf die westlichen Alliierten wie ein Schock, weil die Sowjets im Alleingang handelten. Der tschechoslowakische Exiljurist Bohuslav Ečer jedoch feierte den Prozess als juristischen Pionierakt. Das Verfahren habe gezeigt, dass der Befehlsnotstand bei systematischen Vernichtungsbefehlen ungültig sei und dass nationales Strafrecht und Völkerrecht Hand in Hand arbeiten könnten.

Erklärung über die Grausamkeiten der Deutschen

Während des Zweiten Weltkrieges wurden allerdings die Auslieferungsregelungen nicht weiter spezifiziert. Am 20. Oktober 1943 — wenige Tage vor der Moskauer Konferenz — hatte sich im Londoner Foreign Office die "United Nations War Crimes Commission" (UNWCC) konstituiert. Ihr gehörten 17 alliierte Staaten an. Aufgrund des ungelösten Streits um die Vertretung der sowjetischen Teilrepubliken blieb der Stuhl der Sowjetunion jedoch leer.

Den Vorschlag der UNWCC vom September 1944, die Auslieferung von Kriegsverbrechern zwischen den alliierten Staaten im Rahmen eines internationalen Vertrages einheitlich zu regeln, hatten die Großmächte abgelehnt. Sie behielten sich vor, ihre eigene Auslieferungspolitik unabhängig zu gestalten. Die amerikanische Regierung begründete ihre Ablehnung mit dem Einwand, dass dies die amerikanische Souveränität beeinträchtige.

Erst mit dem Gesetz Nr. 10 des Kontrollrates vom 20. Dezember 1945 wurde eine Rechtsgrundlage für die Auslieferungen aus den vier alliierten Besatzungszonen geschaffen. Es wurde geregelt, wer und unter welchen Voraussetzungen ausgeliefert werden konnte, wie die Rangfolge von Auslieferungsanträgen zu bewerten war oder dass die Ausgelieferten innerhalb von sechs Monaten von einem Gericht abgeurteilt werden sollten. Außerdem wurden die vier Tatbestände definiert, die als Verbrechen verfolgt wurden und zur Auslieferung führen konnten. Dies waren Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Zugehörigkeit zu einer der Organisationen, deren verbrecherischer Charakter vom internationalen Militärtribunal festgestellt worden war.

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Das Erbe der Erklärung: Der Internationale Strafgerichtshof

In den Jahrzehnten nach 1945 entfalteten diese Prinzipien eine überragende normative Wirkung, etwa im Statut des Internationalen Militärgerichtshofes von 1945, in der Völkermordkonvention von 1948, in der Genfer Konvention von 1949, in der "Konvention über die Nichtanwendbarkeit der Verjährungsfrist auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit" von 1968, den Ad-hoc-Tribunalen (Jugoslawien und Ruanda) der 1990er Jahre sowie schließlich im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) von 1998. 

Dieser Gerichtshof kann als Vollendung der unter anderem von Ečer, De Baer und Lauterpacht geforderten ständigen internationalen Strafgerichtsbarkeit gesehen werden. Zu Recht hat das Europaparlament den IStGH und seine Mitarbeiter mit dem Sacharow-Preis 2026 ausgezeichnet. EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola würdigte die wichtige Arbeit des Gerichtshofs bei der Wahrung des Völkerrechts und der Gerechtigkeit.