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US-Druck auf IStGH

DAV fordert klare Antwort der EU

Ein modernes Gebäude, im Vordergrund ein blaues Schild, das es als den Sitz des "International Criminal Court" ausweist.
Dunkle Wolken über dem IStGH in Den Haag. © Алексей Горовой / Adobe Stock

Nachdem sich der Konflikt zwischen den USA und dem IStGH weiter zugespitzt hat, fordert der DAV eine entschlossene Reaktion der EU. Diese müsse ihre rechtlichen und wirtschaftspolitischen Instrumente konsequent einsetzen.

Vor wenigen Tagen hat US-Außenminister Marco Rubio deutlich gemacht: Die USA wollen den IStGH zerschlagen. Um dies zu erreichen, baut die US-Regierung auf die Mithilfe anderer Staaten, die sie zugleich unter Druck setzt. Für den Deutschen Anwaltverein (DAV) kann die EU eine solche Ankündigung nicht einfach stehen lassen: Sie müsse ihre vorhandenen Schutzinstrumente einsetzen. Der DAV unterstützt damit eine Erklärung des Rates der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) zum Schutz des IStGH

Der IStGH sei eine zentrale Institution im Kampf gegen Straflosigkeit schwerster internationaler Verbrechen. Die gegen seine Richterinnen, Richter und weiteren Angehörigen verhängten US-Sanktionen gefährden nach Auffassung von DAV und CCBE die Unabhängigkeit der internationalen Justiz. Betroffenen könnten Finanzdienstleistungen und digitale Arbeitsmittel verwehrt werden. Anwältinnen und Anwälte sowie Angehörige anderer Rechtsberufe könnten von einer Tätigkeit für den Gerichtshof abgeschreckt werden. Zudem sieht der CCBE die Gefahr, dass Unternehmen aus Sorge vor US-Sanktionen rechtmäßige Geschäftsbeziehungen zum Gerichtshof vorsorglich einstellen.

Aufnahme in Blocking-Verordnung und klare Leitlinien für Unternehmen

Um dies zu verhindern, fordert der DAV, die US-Exekutivanordnung zu den Sanktionen gegen den IStGH in den Anwendungsbereich der europäischen Blocking-Verordnung (VO (EG) 2271/96) aufzunehmen. Die Anwendung der Exekutivanordnung wäre dann innerhalb der EU blockiert. Zudem solle geprüft werden, ob die Maßnahmen als wirtschaftlicher Zwang einzustufen sind und damit Reaktionen auf Grundlage des EU-Instruments gegen wirtschaftlichen Zwang ermöglichen. Damit könnte die EU auf wirtschaftlichen Druck durch einen Drittstaat mit eigenen Gegenmaßnahmen reagieren, findet der Verband.

Darüber hinaus solle die EU-Kommission Unternehmen klare Leitlinien zum Umgang mit extraterritorialen Sanktionen an die Hand geben. Unternehmen müssten ihre Pflichten nach EU-Recht eigenständig prüfen, statt aus Vorsicht ausländische Sanktionen umzusetzen.

Langfristig sieht der DAV die EU in der Pflicht, Abhängigkeiten von außereuropäischen Anbietern – etwa bei Cloud-Diensten, Finanzdienstleistungen und Zahlungssystemen – zu verringern. Die Sanktionen gegen den IStGH zeigten, wie stark solche Abhängigkeiten die Funktionsfähigkeit internationaler Institutionen und die europäische Handlungsfähigkeit beeinträchtigen können.