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Zum Gedenken an Reinhard Strecker

Pionier der Aufarbeitung der NS-Justiz im Westen

Das Schwarz-Weiß-Foto zeigt zwei Männer, die in einer Ausstellung stehen, umgeben von Tischen mit Dokumenten
Reinhard Strecker (rechts) mit Joel Brand am 2. Februar 1961 bei der Eröffnung einer Ausstellung zu Urteilen ehemaliger NS-Richter © picture alliance/United Archives | kpa Keystone

In der frühen BRD brauchte es Mut, gegen wieder an den Hebeln der Macht sitzende NS-Juristen aufzustehen. Reinhard Strecker hatte ihn. Dafür wurde er bekämpft und erst spät geehrt. Ingo Müller erinnert sich an den Juristen, der am 2. August starb.

beck-aktuell: Wie würden Sie die historische Bedeutung von Reinhard Strecker für die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Justizverbrechen beschreiben? 

Ingo Müller: Bei der Beschäftigung mit dem Thema waren Strecker und seine Kommilitonen nicht die ersten. Die DDR hatte schon einige Jahre zuvor mit ihrer "Blutrichter"-Kampagne die Wiedereinstellung von Nazi-Richtern angeprangert, die oft wegen belangloser Taten Todesurteile verhängt hatten. Aber während die Aktionen der DDR als kommunistische Lügenpropaganda abgetan wurden, kamen die Aktivitäten der Berliner Studenten aus der Mitte der Gesellschaft und fanden daher größere Beachtung.

beck-aktuell: Was hat den jungen Studenten Ende der 1950er Jahre dazu bewogen, die Ausstellung "Ungesühnte Nazijustiz" zu initiieren, obwohl das Thema damals gesellschaftlich höchst unbequem war?

Ingo Müller: Reinhard Strecker entstammte einer gutbürgerlichen Juristenfamilie, von der die Hälfte nach seinen Worten "unter die Nürnberger Gesetze fiel". Er verbrachte einen Teil seiner Schulzeit in Frankreich, und als er zum Studium nach Berlin kam, schloss er sich der dortigen Deutsch-Israelischen Studiengruppe an. Er beteiligte sich an einer an zahlreichen Universitäten laufenden Kampagne zur Einreichung von Petitionen an den Bundestag und an verschiedene Länderparlamente zwecks Überprüfung von Ärzten, Richtern und Staatsanwälten mit Nazi-Vergangenheit. Trotz breiter Unterstützung, sogar des Rings Christlich-Demokratischer Studenten, verlief die Aktion im Sande, keines der angeschriebenen Parlamente reagierte darauf.

Strecker und einige seiner Mitstudenten gaben sich damit nicht zufrieden. Angeregt durch die Dokumentationen aus der DDR sammelten sie Material für Strafanzeigen gegen einige hochbelastete Richter, und aus diesen Unterlagen entstand die mit recht einfachen Mitteln erstellte Ausstellung. Deren Initiatoren waren Wolfgang Koppel und Reinhard Strecker. Während Koppel die Unterlagen zusammenstellte und dokumentierte, widmete sich Strecker der Recherche und der Organisation der Ausstellung.

"Krieg gegen die Macher der Ausstellung"

beck-aktuell: Welche Reaktionen löste die Ausstellung bei Universitäten, Politik, Justiz und in der breiten Öffentlichkeit aus? Mit welchen Anfeindungen und Widerständen hatte Strecker zu kämpfen?

Ingo Müller: Die Ausstellung wurde auf jede erdenkliche Art behindert. Obwohl der Konvent der Freien Universität sich mit großer Mehrheit für sie ausgesprochen hatte, untersagte der Rektor die Präsentation in den Räumen der Universität. Als der damals sehr prominente Kreuzberger Bezirksbürgermeister Willy Kressmann Räume in seinem Rathaus anbot, wurde er vom Berliner Senat angewiesen, die Zusage zurückzuziehen. Nachdem schließlich der renommierte Kunsthändler Rudolf Springer seine Galerie am Kurfürstendamm zur Verfügung gestellt hatte, wurde er vom Bezirksamt Charlottenburg drangsaliert. Seiner Vermieterin wurde angeraten, den Mietvertrag wegen vertragswidriger Nutzung zu kündigen. Der Präsident des Kammergerichts, Vorgesetzter der Berliner Rechtsreferendare, warf allen Referendaren ein Schreiben ins Postfach, in dem er ankündigte, den Besuch der Ausstellung als Dienstvergehen zu werten. In der SPD, deren Mitglieder Strecker und Koppel waren, führte ihr rechtspolitischer Sprecher, Adolf Arndt, einen regelrechten Krieg gegen die Macher der Ausstellung, was zum Parteiausschluss beider führte.

beck-aktuell: Gab es auch Unterstützer?

Ingo Müller: Dass die Ausstellung trotz all dieser Widerstände dennoch mediale Beachtung fand, ist ausgerechnet dem damaligen Generalbundesanwalt und späteren CDU-Rechtsexperten Max Güde zu verdanken. Die Ausstellungsmacher hatten sich in den Kopf gesetzt, die Ausstellung in Karlsruhe zu präsentieren. Güde kam Streckers Bitte, ihn zu empfangen, nach, prüfte die mitgebrachten Dokumente und bescheinigte ihnen Echtheit. Die einfache Machart der Darstellung zeigte ihm, dass die Ausstellung tatsächlich auf studentischer Eigenarbeit beruhte und nicht DDR-Propaganda war. Die gesamte überregionale Presse berichtete darüber und die Ausstellung fand auch im Ausland Interesse. Es half nichts, dass Bundesjustizminister Fritz Schäffer den Generalbundesanwalt wegen angeblichen Verstoßes gegen das Mäßigungsgebot rügte; das Gütesiegel des obersten Anklägers ließ sich nicht zurücknehmen.

"Allgemeiner Konsens war, nicht über die Nazi-Jahre zu sprechen"

beck-aktuell: War die Ablehnung, die Strecker damals erfuhr, eher Ausdruck eines gesellschaftlichen Verdrängungswillens oder gab es darüber hinaus konkrete politische und institutionelle Interessen, die seiner Arbeit entgegenstanden?

Ingo Müller: Allgemeiner Konsens war in der frühen Bundesrepublik, nicht über die zwölf Nazi-Jahre zu sprechen. Der Philosoph Hermann Lübbe hat das "kommunikatives Beschweigen" genannt und zum besten Mittel erklärt, die Vergangenheit zu verarbeiten. Das Schweigegebot betraf verstärkt noch die Verbrechen der Justiz. Deren Ergebnisse waren den meisten Deutschen bekannt, über politische Prozesse war in der gleichgeschalteten Presse ausführlich berichtet worden und die Abschreckungsurteile der Sondergerichte hatte man während des Krieges sogar plakatiert. 

Dennoch behauptete Thomas Dehler, Justizminister unter Adenauer, die Justiz sei im Dritten Reich ein Hort von Recht und Gerechtigkeit gewesen. Als nach dem "Ulmer Einsatzgruppenprozess" die Justizminister der Länder 1958 eine "Zentrale Stelle" für die Ermittlung von NS-Verbrechen gründeten, legten sie fest, dass diese Stelle keine Justizverbrechen behandeln dürfe. Man kann vermuten, dass diese Privilegierung auf die vielen ehemaligen Nazis in den Justizministerien zurückging, die eigentlich auch auf die Anklagebank gehört hätten.

beck-aktuell: Welche Rolle spielte die Dokumentation belasteter Juristen durch Strecker für die spätere Erforschung der NS-Justiz und für die Debatten, die schließlich auch zur Entstehung Ihres Buches "Furchtbare Juristen" beitrugen?

Ingo Müller: 1960 und 1962 erschienen Wolfgang Koppels Dokumentationen des Ausstellungsmaterials "Ungesühnte Nazi-Justiz" und "Justiz im Zwielicht". 1961 hat Reinhard Strecker seine Dokumentation "Dr. Hans Globke. Aktenauszüge. Dokumente" vorgelegt. Danach gab es lange keine öffentliche Diskussion über die Justiz des Dritten Reichs, nicht einmal während der sogenannten Studentenbewegung. Erst als der Einfluss ehemaliger Nationalsozialisten, vor allem an den Universitäten, schwand, nahm die Diskussion Fahrt auf. Ich habe von den Arbeiten der beiden sehr profitiert; sie dokumentierten Fälle und Urteile viel ausführlicher als die einschlägigen Publikationen der DDR.

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"Erst nach 50 Jahren hat der BGH Reinhard Strecker Recht gegeben"

beck-aktuell: Wenn man heute auf Streckers Wirken zurückblickt: Welche seiner Erkenntnisse oder Warnungen erscheinen Ihnen besonders aktuell?

Ingo Müller: Unabhängig von der Ausstellung hat Strecker Zeit seines Lebens vor rechtsradikalen Tendenzen gewarnt, und an denen hat es in der Geschichte der Bundesrepublik nie gefehlt, von den "Hakenkreuz-Schmierern" der späten Fünfziger über die NPD-Wahlerfolge bis zum Aufstieg der AfD. Sie sind heute womöglich aktueller als je zuvor.

beck-aktuell: Lange Zeit galt Reinhard Strecker vielen als Nestbeschmutzer, 2015 wurde er mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. Was sagt dieser Wandel über die Entwicklung der deutschen Erinnerungskultur aus?

Ingo Müller: Ähnlich wie Strecker ist es allen gegangen, die sich früher als der Mainstream mit den zwölf Nazi-Jahren beschäftigt haben. Der Historiker Josef Wulf, Auschwitz-Überlebender und sehr früher Holocaust-Forscher, ist daran zerbrochen und beging Suizid. Erst fünfzig Jahre nach Ende der Justizterrors, im November 1995, hat der Bundesgerichtshof Reinhard Strecker Recht gegeben und von "Blutrichtern" gesprochen. Seit 35 Jahren ist die Justizgeschichte Gegenstand zahlreicher Ein-Wochen-Seminare an den Richterakademien in Trier und Wustrau, und diese Kurse sind nach wie vor stets überbucht. Vor allem in den letzten 30 Jahren hat ein enormer Bewusstseinswandel in der Richterschaft stattgefunden.

beck-aktuell: Reinhard Strecker geriet auch wegen seiner Recherchen und Veröffentlichungen zu Hans Globke in Kontroversen. Was verrät dieser Streit über die politischen Grenzen der NS-Aufarbeitung in der frühen Bundesrepublik?

Ingo Müller: Globke, der nicht nur – wie immer dargestellt – Kommentator der "Nürnberger Rassegesetze" war, sondern auch deren wichtigster Verfasser, war eine Symbolfigur der fünfziger Jahre. In der DDR galt er als lebender Beweis für den "faschistischen" Charakter der Bundesrepublik, man hat ihn sogar in einem Abwesenheitsprozess zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt. 

Für Adenauer war er der perfekte und loyale Organisator seiner Politik. Darüber hinaus zeigte Adenauer mit der Beschäftigung Globkes im Kanzleramt den vielen Deutschen mit Nazi-Vergangenheit: "Wenn ihr euch in die neue Ordnung einfügt, passiert euch nichts. Ich habe sogar einen wie Globke in Ehren wieder aufgenommen". Der Bagatellisierung von Globkes Beitrag zur Judenverfolgung ist Strecker mit der Herausgabe einer Zusammenstellung zahlreicher Dokumente entgegengetreten. Mit dem Buch ist es Strecker ähnlich gegangen wie mit der Ausstellung. Staatliche Stellen haben bald die Restauflage aufgekauft, womit das Buch für immer vergriffen war.

beck-aktuell: Ist die späte Ehrung Streckers vor allem als persönliche Würdigung zu verstehen oder markiert sie auch ein späteres Eingeständnis?

Ingo Müller: Die Ehrungen Streckers waren immer auch mit dem Eingeständnis eigenen Fehlverhaltens verbunden, z.B. wenn die SPD ihn als Kompensation des Ausschlusses vor 70 Jahren besonders ehrte oder die FU ihm mit der Bitte um Entschuldigung im Juni 2026 die Goldene Ehrennadel der Universität verlieh.

"Streckers Vermächtnis ist die Aufklärung über die Barbarei in Deutschland"

beck-aktuell: Wie unterscheidet sich der heutige Umgang mit Aufklärern der NS-Vergangenheit von den 1950er- und 1960er-Jahren? Würde ein Projekt wie "Ungesühnte Nazijustiz" heute noch – oder vielleicht wieder – auf ähnliche Widerstände stoßen?

Ingo Müller: Der Umgang mit Wissenschaftlern, die über die NS-Vergangenheit aufklären, ist heute fundamental anders als damals. Inzwischen sind unzählige Dissertationen und Habilitationen dazu erschienen. Deutliches Zeichen des allgemeinen Bewusstseinswandels sind die Umbenennungen der Flaggschiffe des C. H. Beck-Verlags Palandt, Schönfelder und Maunz-Dürig.

beck-aktuell: Wenn Sie an den Anfang August 2026 verstorbenen Reinhard Strecker denken: Worin sehen Sie sein wichtigstes Vermächtnis für die deutsche Demokratie und Rechtsstaatlichkeit?

Ingo Müller: Das wichtigste Vermächtnis Streckers und seiner Mitstreiter ist der schon mehrfach erwähnte Bewusstseinswandel und die Aufklärung über die Barbarei in Deutschland. Streckers Aktionen haben mit dazu beigetragen, dass die schon genannten justizgeschichtlichen Tagungen an der Richterakademie eingerichtet wurden, die nicht nur historisches Wissen vermitteln. 

Wichtiger scheint mir zu sein, dass dadurch das Rechtsbewusstsein der teilnehmenden Richter und Staatsanwälte geschärft wird, denn nichts fördert das Rechtsbewusstsein so sehr wie die intensive Beschäftigung mit dem Unrecht. Ich bin überzeugt, dass die heutige Richterschaft gegen Gleichschaltungstendenzen weitgehend immun ist und möglichen Anschlägen auf Demokratie und Rechtsstaat entgegentreten wird. Zu der insgesamt erfreulichen Bilanz hat Reinhard Strecker einen der ersten Beiträge geleistet.

 

Die Fragen stellte Michael Dollmann.