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80 Jahre Nürnberger Prozesse

"Ich wollte alles auf legalem Weg erreichen. Schließlich bin ich ja Jurist"

Auf dem schwarz-weißen Foto sitzen in zwei Reihen die Angeklagten des Nürnberger Hauptprozesses
Die Angeklagten folgen am 1. Oktober 1946 der Urteilsbegründung* © picture alliance / dpa

Die Alliierten klagten vor 80 Jahren die "Hauptkriegsverbrecher" vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg an. Sieben von ihnen waren Juristen. Sebastian Felz hat sich angeschaut, wer sie waren – und was sie zu den Vorwürfen sagten.

15 Jahre Haft und eine Apfelsine erhielt Konstantin von Neurath. Die zeitige Freiheitsstrafe bekam er von den vier alliierten Richtern. Die Apfelsine überreichte ihm der ehemalige Vizekanzler Hitlers Franz von Papen aus Erleichterung. Papen selbst war freigesprochen worden und schenkte dem langjährigen Außenminister und "Reichsprotektor von Böhmen und Mähren" zum Trost die Frucht.

Von Neurath konnte dennoch froh sein, denn er und der frühere Reichsbankpräsident Walther Funk waren die einzigen der sechs im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess angeklagten Juristen, die heute vor 80 Jahren mit einer zeitigen Freiheitsstrafe den Schwurgerichtssaal 600 im Justizpalast an der Fürther Straße verließen. Die übrigen vier, Wilhelm Frick, Ernst Kaltenbrunner, Arthur Seyß-Inquart und Hans Frank, wurden am 1. Oktober 1946 zum Tode verurteilt. Das Verfahren gegen den Großindustriellen Gustav Krupp von Bohlen und Halbach wurde aus gesundheitlichen Gründen eingestellt.

"Ich betrachte diesen Prozess als ein gottgewolltes Weltgericht"

Die Anklage unterteilte sich in Verschwörung (1), Verbrechen gegen den Frieden (2), Kriegsverbrechen (3) und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (4). 

Auf diese Anklage reagierte Hans Frank ostentativ selbstgerecht. "Ich betrachte diesen Prozess als ein gottgewolltes Weltgericht, das bestimmt ist, die schreckliche Leidenszeit unter Adolf Hitler zu untersuchen und zu beenden", kommentierte er die Vorwürfe. Frank hatte von 1919 bis 1923 Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in München und Kiel studiert und wurde 1924 promoviert. Er trat in die Münchener Kanzlei seines Vaters ein und wurde Rechtsbeistand vieler Nazis in der Weimarer Republik. Ab 1926 war er Mitglied der NSDAP. Nach 1933 war er unter anderem Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz und Generalgouverneur der besetzten polnischen Gebiete. Er wurde angeklagt in den Punkten 1, 3 und 4.

Der spätere Reichsinnenminister Wilhelm Frick studierte von 1897 bis 1900 Rechtswissenschaften an den Universitäten in Göttingen und Berlin und wurde 1901 in Heidelberg promoviert. Er trat 1903 in den bayerischen Staatsdienst ein, wirkte in der Münchener Polizei, wurde 1930 Innenminister in Thüringen, 1933 dann im Reich und ab 1943 "Reichsprotektor in Böhmen und Mähren". Er wurde in allen Punkten angeklagt, was er mit den Worten "Die gesamte Anklage beruht auf der Annahme einer fingierten Verschwörung" kommentierte.

"Ich fühle mich keiner Kriegsverbrechen schuldig"

Der nächste in der Reihe der angeklagten Nazi-Juristen war Ernst Kaltenbrunner. Der ehemalige Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes des Reichsführers SS (SD) sowie Leiter des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) hatte zunächst Chemie studiert und war 1923 zu den Rechtswissenschaften an der Universität Graz gewechselt. Er war Mitglied einer schlagenden Verbindung und Sprecher der nationalistischen Studenten. 1926 wurde er zum Dr. iur. promoviert. Ab 1929 arbeitete er als Anwalt, bevor er 1932 Mitglied der NSDAP und der SS wurde. Nach verschiedenen Posten im NS-Regime wurde er 1943 Chef des Sicherheitsdienstes und der Sicherheitspolizei als Nachfolger von Reinhard Heydrich. Er wurde in den Punkten 1, 3 und 4 angeklagt. Dazu sagte er: "Ich fühle mich keiner Kriegsverbrechen schuldig, ich habe nur meine Pflicht als ein Abwehr-Organ getan, und ich weigere mich, als Ersatz für Himmler zu dienen."

Arthur Seyss-Inquart studierte ab 1910 Jura in Wien. Nach seinem Einsatz im Ersten Weltkrieg ließ er sich dort mit einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei nieder. Schon 1917 wurde er promoviert. Als österreichischer Bundeskanzler organisierte er später den "Anschluss" an das Deutsche Reich, fungierte nach Kriegsbeginn als Vertreter von Hans Frank und wurde schließlich NS-Statthalter in den Niederlanden. Für ihn war der Nürnberger Prozess "Letzter Akt der Tragödie des Zweiten Weltkrieges, hoffe ich!".

Konstantin von Neurath war in Tübingen und Berlin (1892 – 1897) für Jura eingeschrieben und wurde ebenfalls promoviert. Er begann ab 1901 eine Laufbahn im Auswärtigen Amt. Nach Stationen in London, dem damaligen Konstantinopel und Rom sowie wieder London (beides als Botschafter) wurde er 1932 Außenminister. 1938 trat er zurück und fungierte bis 1943 als "Reichsprotektor" in Böhmen und Mähren. Er reagierte auf die Anklage mit der Beteuerung: "Ich war immer gegen Bestrafung ohne Möglichkeit einer Verteidigung."

Schließlich ist Walther Funk zu nennen. Er studierte zwischen 1908 und 1912 Rechtswissenschaften, aber auch Nationalökonomie, Literatur und Musik in Leipzig und Berlin und wurde zum Dr. iur. promoviert. Er arbeitete danach als Journalist, wurde Berater Hitlers in Wirtschaftsfragen, Staatssekretär im Propagandaministerium und schließlich auch Wirtschaftsminister sowie Reichsbankpräsident. Die Anklage kommentierte er damit, dass seine Schuld eine menschliche Tragödie und kein Verbrechen sei.

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Frick verglich Rassenlehre mit Tierzucht

Das Gericht der Alliierten erkannte auf vier Todesurteile und zwei Freiheitsstrafen von 15 Jahren. Hans Frank wurde wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tod verurteilt. In seinem Verhör bekannte er seine Beteiligung am Holocaust und am System der Zwangsarbeit ("Tausend Jahre werden vergehen und diese Schuld von Deutschland nicht wegnehmen"). Die Nürnberger Richter urteilten, "dass Frank ein williger und wissender Mitwirkender war, sowohl bei der Anwendung von Terror in Polen, bei der wirtschaftlichen Ausbeutung Polens, in einer Weise, die zum Hungertod einer großen Anzahl Menschen führte, bei der Deportation von mehr als einer Million Polen als Sklavenarbeiter nach Deutschland, und einem Programm, das den Mord an mindestens drei Millionen Juden zur Folge hatte."

Wilhelm Frick wurde wegen der Anklagepunkte 2, 3 und 4 verurteilt. Frick gab sich legalistisch: "Ich wollte alles auf legalem Weg erreichen. Schließlich bin ich ja Jurist." Er verglich die Reinhaltung des Blutes dabei mit der Zucht von Tieren ("Jede Rasse hat das Recht, sich selbst zu schützen, genau wie die jüdische Rasse es seit Tausenden von Jahren getan hat."). Das Nürnberger Tribunal befand, er sei für die Ausschaltung der Opposition in Deutschland verantwortlich gewesen und habe die gewaltsame Eingliederung der besetzten Länder in den deutschen Herrschaftsbereich betrieben. Als "Reichsprotektor in Böhmen und Mähren" habe er die Durchführung des Holocausts unterstützt und sei schuldig wegen der Euthanasiemorde.

Diskriminierung, Ausbeutung, Massenmord

Als Ernst Kaltenbrunner Anfang 1943 Chef der Sicherheitspolizei und des SD und Chef des RSHA wurde, übernahm er die Leitung einer Organisation mit 50.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Gestapo, Kriminalpolizei und SD, die ein weitreichendes Programm von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgten. Das RSHA spielte insbesondere eine führende Rolle bei der "Endlösung". Eine besondere Abteilung wurde unter dem Amt IV des RSHA zur Durchführung des Holocausts geschaffen. Der Nürnberger Gerichtshof entschied, dass Kaltenbrunner nach Anklagepunkten 3 und 4 schuldig sei. 

In seiner Funktion als Reichskommissar für die besetzten Niederlande übte Arthur Seyss-Inquart Terror zur Unterdrückung allen Widerstandes gegen die deutsche Besatzung aus. Er zeichnete für die wirtschaftliche Ausplünderung der Niederlande verantwortlich und schickte 500.000 Sklavenarbeiterinnen und -arbeiter nach Deutschland. Eine der ersten Maßnahmen, die Seyss-Inquart als Reichskommissar für die Niederlande ergriff, war der Erlass einer Reihe von Gesetzen, die die politische, rechtliche und wirtschaftliche Schlechterstellung der Jüdinnen und Juden erzwangen. Schließlich erfolgte auf Vorschlag Heydrichs die Massenverschleppung von fast 120.000 der 140.000 Jüdinnen und Juden der Niederlande nach Auschwitz. Die Richter urteilten, dass Seyss-Inquart in den Anklagepunkten 2, 3 und 4 schuldig sei.

Als Außenminister beriet Konstantin von Neurath Hitler bei seiner auf Expansion und Weltkrieg gerichteten Außenpolitik. Im März 1939 wurde von Neurath zum Reichsprotektor von Böhmen und Mähren ernannt. Die freie Presse, die politischen Parteien und die Gewerkschaften wurden unterdrückt. 8.000 führende Tschechinnen und Tschechen wurden durch die Sicherheitspolizei verhaftet und in Schutzhaft genommen. Viele von ihnen starben. Die tschechoslowakische Industrie wurde für den Aufbau der deutschen Kriegsproduktion ausgebeutet. Jüdinnen und Juden im "Protektorat" wurden von Stellungen in Politik, Gesellschaft und vom Wirtschaftsleben ausgeschlossen, verfolgt und ermordet. Von Neurath wurde daher in allen vier Punkten für schuldig befunden.

Walther Funk wirkte als Reichswirtschaftsminister und Reichsbankpräsident an der wirtschaftlichen Ausschaltung der Juden mit. 1942 traf Funk eine Vereinbarung mit Heinrich Himmler, wonach die Reichsbank Gold, Juwelen und Barmittel der SS aus den Konzentrationslagern entgegennahm. Des Weiteren wurde er der Ausbeutung der besetzten Länder, der Mitwirkung am System der Zwangsarbeit und der Finanzierung der SS für schuldig befunden und damit in den Anklagepunkten 2 bis 4.

"Sie meinten, so wie ich, nach dem Gesetz gehandelt zu haben."

Am 31. August 1946 sprachen die Angeklagten ihre letzten Worte. Seyss-Inquart bekräftigte den "Grundsatz, nach dem ich immer gehandelt habe und an dem ich bis zum letzten Atemzug festhalten werde: Ich glaube an Deutschland!". Die Akzeptanz des Schuldspruchs war für von Neurath ein "letztes Opfer für mein Volk, dem zu dienen der Inhalt und der Sinn meines Daseins war". Kaltenbrunner bat um Gerechtigkeit für SS-Männer und Beamte, denn "sie meinten, so wie ich, nach dem Gesetz gehandelt zu haben". Auch Frick gedachte "in Treue" den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes. Dies sei ihm "als ehemaligem langjährigen Beamtenminister des Reiches eine besondere Ehrenpflicht". Pathetisch frömmelnd endete der in der Haft zum Katholizismus konvertierte Hans Frank: "Die ewige Gerechtigkeit Gottes aber ist es, in der ich unser Volk geborgen hoffe und der allein auch ich mich vertrauensvoll beuge". Auch Funk gab sich ohne Selbstzweifel. Er habe heute am Ende dieses Prozesses genauso ein reines Gewissen wie vor zehn Monaten, als er zum ersten Mal diesen Gerichtssaal betreten habe.

Die Todesurteile wurden in der Nacht zum 16. Oktober 1946 im Justizpalast Nürnberg vollstreckt. Konstantin Freiherr von Neurath wurde am 6. November 1954 und Walther Funk am 17. Mai 1957 vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen.

(* Ergänzung der Fotobeschreibung: Zu sehen sind in der ersten Reihe von links: Hermann Goering, Rudolf Hess, Joachim v. Ribbentrop, Wilhelm Keitel, Ernst Kaltenbrunner, Alfred Rosenberg, Hans Frank Wilhelm Frick, Julius Streicher, Walther Funk, Hjalmar Schacht, Karl Doenitz; in der zweiten Reihe von links.: Erich Raeder, Baldur v. Schirach, Fritz Sauckel, Alfred Jodl, Franz v. Papen, Arthur Seyss-Inquart, Albert Speer, Konstantin Frhr v. Neurath, Hans Fritzsche; ganz vorne, überwiegend abgeschnitten, sitzen die Verteidiger)