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DFB-Regeln für Spielervermittler

EuGH hält Ausnahme von Kartellverbot für möglich

DFB Zentrale
Spielvermittler fühlen sich von Regeln des DFB eingeengt. Der EuGH hat entschieden, der Streit geht weiter. © Tobias Arhelger / Adobe Stock

Das DFB-Reglement für Spielervermittler sorgt seit Jahren für Streit. Nun hat der EuGH entschieden, dass ein solches Regelwerk nicht unbedingt unter das EU-Kartellverbot fallen muss. Es komme aber auf die genauen Regelungen an, die sich der BGH nochmal anschauen muss.

Der Deutsche Fußball-Bund darf Spielervermittlern grundsätzlich Vorgaben machen, ohne damit zwangsläufig gegen das EU-Kartellrecht zu verstoßen. Das hat der EuGH am Mittwoch in Luxemburg entschieden. Die Richter stellten klar, dass die vom EuGH entwickelte Ausnahme vom Kartellverbot unter bestimmten Voraussetzungen auch auf das Regelwerk eines Sportverbands angewandt werden könne, das die Inanspruchnahme von Leistungen verbandsfremder Unternehmen wie Spielervermittlern regelt (Urteil vom 09.07.2026 - Rs. C-428/23 – Rogon und andere).

Hintergrund ist ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen dem DFB und dem Frankenthaler Spielervermittler Roger Wittmann, dessen Firma Rogon zu den bekanntesten der Branche zählt. Wittmann und eine österreichische Gesellschaft hatten vor deutschen Gerichten gegen das DFB-Reglement für Spielervermittlung (RfSV) geklagt, das seit April 2015 gilt. Sie halten es für kartellrechtswidrig.

Das Reglement richtet sich formal an Vereine und Spieler, wirkt sich aber unmittelbar auf die Arbeit der Vermittler aus. Es schreibt unter anderem eine Registrierungspflicht für Vermittler vor, verlangt die Unterwerfung unter FIFA- und DFB-Statuten einschließlich der Verbandsgerichtsbarkeit und verpflichtet zur Offenlegung von Vergütungen. Zudem verbietet es eine Beteiligung an zukünftigen Transfererlösen bei der Hinvermittlung sowie Provisionen bei der Vermittlung Minderjähriger.

Ausnahme vom Kartellverbot möglich

Der Kartellsenat des BGH hatte dem EuGH Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Er wollte wissen, ob der sogenannte Meca-Medina-Test auch auf ein Reglement angewandt werden kann, das sich zwar an Verbandsmitglieder wendet, aber die wirtschaftliche Handlungsfreiheit verbandsfremder Unternehmen spürbar beschränkt. Nach dieser Rechtsprechung sind Wettbewerbsbeschränkungen durch Sportverbände zulässig, wenn sie ein dem Gemeinwohl dienendes legitimes Ziel verfolgen und verhältnismäßig sind.

Der EuGH bejahte dies. Dass ein Verbandsregelwerk Auswirkungen auch auf verbandsfremde Unternehmen entfalte, könne für die Verfolgung legitimer Gemeinwohlziele erforderlich sein. Im Profi- und Halbprofi-Fußball müssten verschiedene Wirtschaftsteilnehmer wie Vereine, Verbände, Spieler und Vermittler zusammenwirken, um die Lebensfähigkeit des Fußballs und seine Attraktivität zu gewährleisten. Ohne hinreichend attraktive Spiele und Turniere würde sich dies negativ auf alle Beteiligten auswirken, so die Luxemburger Richter.

BGH muss Verhältnismäßigkeit prüfen

Allerdings stellte der EuGH klare Bedingungen: Das Regelwerk dürfe keine Einschränkung des Wettbewerbs bezwecken. Es müsse durch ein dem Gemeinwohl dienendes legitimes Ziel gerechtfertigt und für dieses Ziel angemessen, erforderlich und verhältnismäßig sein. Diese Voraussetzungen seien nicht notwendigerweise für jede einzelne Regelung zu prüfen, sondern im Hinblick auf Regelungskomplexe, die ein gesondertes Ziel verfolgten.

Ob das DFB-Reglement alle diese Voraussetzungen erfüllt, muss nun der BGH entscheiden. In der Vorinstanz hatte das OLG Frankfurt am Main das Reglement 2021 teilweise für unwirksam erklärt. Registrierungspflicht, Offenlegung von Vergütungen und das Provisionsverbot bei Minderjährigen billigte es. Die pauschale Unterwerfung unter sämtliche FIFA- und DFB-Statuten sowie das Verbot der prozentualen Beteiligung an Weitertransfererlösen hielt es hingegen für kartellrechtswidrig. Das Verfahren ist auch deshalb von Bedeutung, weil beim EuGH zudem eine Klage gegen das Spielervermittler-Reglement des Weltfußballverbands FIFA anhängig ist. Dort wird ein Urteil in der kommenden Woche erwartet.

Die Branche der Spielerberater gilt seit Jahren als Wachstumsmarkt. 2025 sind nach FIFA-Angaben weltweit insgesamt 1,37 Milliarden US-Dollar (rund 1,167 Milliarden Euro) an Honoraren für Transfers von Fußballern geflossen - so viel wie noch nie. In Deutschland weisen die Finanzkennzahlen der 36 Proficlubs für die Saison 2024/25 erneut eine Erhöhung der Spielerberaterkosten aus: Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Ausgaben von 274 auf 297 Millionen Euro.