AG München bejaht Aufhebung eines Trainingsvertrags wegen nachträglicher Entgelterhöhung
Verlangt ein Trainer nach Vertragsschluss ein höheres Entgelt für jede Trainingseinheit, ist dies in der Regel ein Angebot auf Abschluss eines neuen Vertrages mit höherer Vergütung oder auf Aufhebung des alten Vertrages. Das hat das Amtsgericht München in einem mittlerweile rechtskräftig gewordenen Fall entschieden (Urteil vom 23.03.2017, Az.: 274 C 26632/16).