Kein Schutz durch Kunstfreiheit
SS-Rune auf Demo-Plakat strafbar
Wer auf einer Demonstration eine sogenannte Sigrune aus der SS-Symbolik verwendet, macht sich strafbar, meint das BayObLG. Für das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen brauche es keine politische Zielrichtung.