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Die Woche im Recht, Folge 74
Gerechtigkeit & Loseblatt

Die Woche im Recht, Folge 74

Die Entscheidung dieser Woche kam aus München, wo das Landgericht OpenAI verurteilte, weil ChatGPT Liedtexte von Herbert Grönemeyer und anderen abspeichere. Außerdem müssen sich Wirecard-Aktionäre in der Gläubigerreihe hinten anstellen und das BVerfG liefert frischen Examensstoff.

GEMA siegt gegen OpenAI
ChatGPT klaut Grönemeyer

GEMA siegt gegen OpenAI

Weil sein KI-Chatbot ChatGPT unter anderem Liedtexte von Herbert Grönemeyer und Reinhard Mey verarbeitete, hat  der US-Konzern OpenAI Urheberrechte verletzt, meint das LG München I. Die letzte Schlacht zwischen Tech-Unternehmen und Verwertungsgesellschaften ist aber noch nicht geschlagen.

Gute Karten für die Gema im Streit mit ChatGPT-Mutter OpenAI

Gute Karten für die Gema im Streit mit ChatGPT-Mutter OpenAI

Die Verwertungsgesellschaft Gema beklagt die Nutzung von Liedtexten durch KI-Hersteller. Gleich zu Beginn des Verfahrens gegen OpenAI gibt das Gericht eine vorläufige Einschätzung ab, die dem Unternehmen nicht gefallen kann.

GEMA klagt gegen Open AI

GEMA klagt gegen Open AI

Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat gegen den ChatGPT-Entwickler OpenAI wegen unlizenzierter Nutzung geschützter Songtexte Klage beim LG München erhoben. Das KI-gestützte Sprachsystem sei auch mit geschützten Texten trainiert worden, vergütet würden Kreative bislang aber nicht. 

KI-Firmen sollen für Musiknutzung zahlen
Gema

KI-Firmen sollen für Musiknutzung zahlen

Die Verwertungsgesellschaft Gema will Firmen, die Künstliche Intelligenz (KI) mit Musik trainieren, künftig zur Kasse bitten. Es gebe bereits erste KI-Systeme, die auf Knopfdruck automatisiert Musik erstellen, sagte der Vorstandvorsitzende der Gema, Tobias Holzmüller, dem "Münchner Merkur".

Streit um Musik für Dostojewskis "Idiot" beigelegt

Streit um Musik für Dostojewskis "Idiot" beigelegt

Der jahrelange Streit um die Musik für Theateraufführungen von Fjodor Dostojewskis “Der Idiot“ ist beendet. “Die Parteien haben sich außergerichtlich geeinigt. Die Klage wurde zurückgenommen“, sagte eine Sprecherin des Düsseldorfer Oberlandesgerichts gegenüber der Presse. Streitpunkt war, ob die Musik integraler Bestandteil der Aufführung gewesen ist oder nur deren musikalische Untermalung.

Musik als Teil eines Bühnenstücks

Musik als Teil eines Bühnenstücks

Musik wird dann im Rahmen eines Sprechtheaterstücks bühnenmäßig aufgeführt, wenn ein enger innerer Zusammenhang zwischen Ton- und Spielgeschehen besteht. Dafür reichten jedoch die Abstimmung auf das Bühnenstück und der Charakter als Auftragskomposition für sich genommen nicht aus, so der Bundesgerichtshof. Eventuell könnten Nut­zungs­rech­te von der GEMA er­wor­ben wer­den.

Streit um Pippi-Langstrumpf-Lied beigelegt - Lindgren wird Mitautorin

Streit um Pippi-Langstrumpf-Lied beigelegt - Lindgren wird Mitautorin

Im Streit um die Rechte am Liedtext "Hey, Pippi Langstrumpf" haben sich die Erben von Astrid Lindgren mit der Münchner Filmkunst-Musikverlags- und Produktionsgesellschaft (FKM) geeinigt. Auch die Erbin von Wolfgang Franke, dem Verfasser der deutschen Textversion, habe der Vereinbarung zugestimmt, erklärten am Freitag die Anwälte der Astrid Lindgren Company und des Münchner Verlags. Damit wird der Rechtsstreit beendet.

Schauspielhaus darf Musik von Parviz Mir-Ali zu Dostojewskis "Der Idiot" nicht mehr spielen
LG Düsseldorf

Schauspielhaus darf Musik von Parviz Mir-Ali zu Dostojewskis "Der Idiot" nicht mehr spielen

Das Schauspielhaus Düsseldorf darf die von Parviz Mir-Ali für das Schauspielhaus Dresden komponierte und arrangierte Musik zu dem Stück "Der Idiot" nicht weiter aufführen. Dies hat das Landgericht Düsseldorf am 12.06.2019 entschieden. Bei der Dresdener Inszenierung bildeten die Dramaturgie des gesprochenen Wortes und die Musik eine Einheit, so dass eine bühnenmäßige Aufführung vorliege, für die von der GEMA keine Nutzungsrechte erworben werden könnten (Az.: 12 O 263/18).

Schlager-Komponisten können Musikverleger nach 52 Jahren nicht kündigen
OLG München

Schlager-Komponisten können Musikverleger nach 52 Jahren nicht kündigen

"Es ist nie zu spät" – das haben sich offensichtlich die Schöpfer des gleichnamigen Schlagers gedacht, als sie ihrem Musikverleger nach 52 Jahren fristlos kündigten. Auch die Verträge zu neun anderen Songs, darunter dem Evergreen "Aber Dich gibt's nur einmal für mich", beendeten sie wegen vermeintlicher Untätigkeit des Verlegers. Dagegen zog dieser vor Gericht – und bekam am 21.03.2019 vor dem Oberlandesgericht München auch im Berufungsverfahren Recht (Az.: 29 U 2854/18).