EU-Bio-Logo
Importierte Lebensmittel müssen alle EU-Vorgaben einhalten
Ein Lebensmittel, das aus einem Drittland importiert wird, darf das EU-Bio-Logo nur dann tragen, wenn es allen Vorgaben des Unionsrechts entspricht. Das hat der EuGH klargestellt. Das gelte auch, wenn die Produktionsvorschriften des Drittlands als denen des Unionsrechts gleichwertig anerkannt seien.