OVG Lüneburg sieht Abwehrrecht verwirkt
Wenn die Garage plötzlich zu hoch ist
Wenn jahrzehntelang niemand gegen ein möglicherweise rechtswidriges Bauwerk vorgeht, ist der Zug irgendwann abgefahren, sagt das OVG Lüneburg. Nach mehr als 50 Jahren braucht man nach Ansicht des Gerichts nicht mehr gegen eine mutmaßlich zu hohe Nachbarsgarage klagen.