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BauGB-Upgrade

Vorfahrt für den Wohnungsbau

Hausbau im Rohbau
Wohnraum ist weiterhin knapp. Die Bundesregierung will gegensteuern. © Wolfilser / Adobe Stock

Die Bundesregierung will das Bauplanungsrecht grundlegend modernisieren. In angespannten Wohnungsmärkten soll Wohnungsbau künftig als überragendes öffentliches Interesse gelten. Am Donnerstag berät der Bundestag den Entwurf erstmals.

Der Bundestag befasst sich am Donnerstag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (BT-Drs. 21/6588). Kern des von Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) vorgelegten Entwurfs: Bauleitplanverfahren sollen gestrafft, der Wohnungsbau gestärkt und Kommunen neue Instrumente im Umgang mit Schrottimmobilien an die Hand gegeben werden. Das Bundeskabinett hatte den Entwurf Ende Mai beschlossen.

Zentrales Element der Reform ist eine neue Priorität für den Wohnungsbau. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt soll für Bebauungspläne, die Wohnbauland ausweisen, ein überragendes öffentliches Interesse gelten. Im Naturschutzrecht will die Bundesregierung zudem klarstellen, dass der Wohnungsbau ein zwingender Grund des überwiegenden öffentlichen Interesses sein kann. Darüber hinaus sieht der Entwurf vereinfachte Umweltprüfungen, weniger Öffentlichkeitsbeteiligung und eingeschränkte Klagemöglichkeiten gegen Bebauungspläne vor.

Das Bauleitplanverfahren soll vollständig digital ablaufen. Der Standard XPlanung wird den Gemeinden bundesweit vorgegeben. Auch das Raumordnungsgesetz soll modernisiert werden: Die Beteiligungsverfahren bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen und bei Raumverträglichkeitsprüfungen sollen ebenfalls komplett digitalisiert werden. Der Flächennutzungsplan soll aufgewertet werden, indem bestimmte Außenbereichsvorhaben durch ihn eine Privilegierungswirkung erhalten können. Zudem sollen die Spielräume der Gemeinden bei Baugebietsausweisungen wachsen.

Neue Instrumente gegen Schrottimmobilien

Die Kommunen sollen verwahrloste Immobilien künftig besser in den Griff bekommen. Dazu stärkt der Entwurf die Möglichkeit, Vorkaufsrechte einzusetzen. Gehört eine Schrottimmobilie einer Eigentümergemeinschaft, soll die Kommune auch einzelne Wohnungen erwerben können, um innerhalb der Gemeinschaft gegen die negativen Auswirkungen auf das Quartier vorzugehen. Enteignungsverfahren bei Schrottimmobilien sollen erleichtert werden.

Schließlich will die Bundesregierung Klimaanpassung stärker in der Bauleitplanung verankern. Starkregenvorsorgekonzepte und Hitzebelastungskarten sollen eine größere Rolle spielen. Die wassersensible Stadtentwicklung – also die Nutzung von Wasser als Ressource für Klimaanpassung und Lebensqualität – soll ein neuer Grundsatz der Bauleitplanung werden.