Kein Geld für Ex-Bürgermeister
Bericht über ihn löste keine fortwirkende Dauerhandlung aus
50.000 Euro will ein Ex-Bürgermeister, weil die Stadt einen Bericht über seine Amtstätigkeit veröffentlichte. Das OLG Frankfurt a. M. winkte ab: Ein möglicher Anspruch aus der Veröffentlichung sei bereits verjährt, eine fortwirkende schädigende Dauerhandlung liege nicht vor.