Der Name ist neu, die Kritik bleibt

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Der Name ist neu, die Kritik bleibt. beck-aktuell, 23.06.2026 (abgerufen am: 23.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/200466)
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz soll mehr Freiheit beim Heizungstausch bringen. Bei einer Anhörung im Bundestag hagelte es aber Kritik: Sachverständige bemängelten zu viel Bürokratie, Kostenrisiken für Mieter – und bezweifelten die Verfassungsmäßigkeit.
Der Regierungsentwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz (BT-Drs. 21/6278) ist bei einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages am Montag auf breite Ablehnung gestoßen. Vertreter von Eigentümern, Mietern, Handwerk und Gewerkschaften kritisierten bürokratische Überfrachtung, fehlende Praxistauglichkeit und soziale Risiken. Ein Verwaltungsrechtler hält den Entwurf sogar für verfassungs- und europarechtswidrig.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung das Heizungsgesetz (eigentlich: Gebäudeenergiegsesetz) der Vorgängerregierung ablösen. Die pauschale Vorgabe, wonach neue Heizungen zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, soll entfallen. Stattdessen sieht der Entwurf eine sogenannte Bio-Treppe vor: Ab 2029 müssen fossile Heizungen schrittweise steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe nutzen. Die Wahl der Heiztechnik bleibt den Eigentümern überlassen.
Kai Warnecke, Präsident von Haus und Grund Deutschland, begrüßte zwar die Abkehr von der 65% -Vorgabe. Doch gerade die Bio-Treppe bringe mit neuen Nachweis- und Aufbewahrungspflichten sowie mietrechtlichen Sonderregelungen erhebliche Rechtsunsicherheiten. Auch der Zentralverband Sanitär Heizung Klima berichtete von verunsicherten Handwerksbetrieben. Verbandspräsident Michael Hilpert forderte, den Entwurf deutlich einfacher und praxistauglicher zu gestalten.
Mieterbund fordert Heizkostendeckel
Florian Becker, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes, sieht erhebliche finanzielle Risiken für Mieter. Er forderte einen technologieneutralen Heizkostendeckel, der die Heizkosten nach einem Heizungstausch an der wirtschaftlichsten Option begrenze. Zudem solle der CO2-Preis vollständig von den Vermietern getragen werden, da diese die Investitionsentscheidungen träfen. Die geplante hälftige Aufteilung könne in schlecht gedämmten Gebäuden sogar zu Mehrbelastungen für Mieter führen.
Frederik Moch vom Deutschen Gewerkschaftsbund kritisierte, der Entwurf schaffe statt Klarheit neue Unsicherheiten und erweise dem sozialverträglichen Umbau der Wärmeversorgung einen Bärendienst. Er warnte zudem vor erheblichen Kostenrisiken durch die Bio-Treppe, da die künftige Preisentwicklung erneuerbarer Brennstoffe völlig unklar sei.
Streit um Verfassungsmäßigkeit
Die schärfste Kritik kam von dem Verwaltungsrechtler Remo Klinger. Er erklärte den Entwurf für verfassungs- und europarechtswidrig. Art. 20a GG verpflichte den Staat zum Klimaschutz und ziele auf Klimaneutralität. Die im Entwurf angelegte Möglichkeit, fossile Heizkessel über 2044 hinaus zu betreiben, stehe in direktem Konflikt mit dem gesetzlichen Ziel, bis 2045 klimaneutral zu werden. Klinger hatte 2021 vor dem BVerfG den sogenannten Klimabeschluss miterstritten.
Dem widersprach der Staatsrechtler Johann-Christian Pielow. Ein neu gewählter Bundestag dürfe frühere Klimaschutzgesetze ändern. In einem Gutachten für die Anhörung hieß es, eine strukturelle Lücke im Klimaschutzrecht sei nicht erkennbar. Die Zahl fossiler Bestandsheizungen, die theoretisch über 2045 hinaus ohne Bio-Treppe-Verpflichtung weiterbetrieben würden, werde aufgrund der typischen Anlagenlebensdauer überschaubar sein.
Auch die kommunalen Spitzenverbände äußerten Bedenken. Mit dem Wegfall der bisherigen Regelungen entfalle für Kommunen, die ihre Wärmeplanung bereits abgeschlossen hätten, eine wesentliche Grundlage für Investitionsentscheidungen in die Wärmeinfrastruktur. Der Gesetzentwurf schaffe an dieser Stelle keine Klarheit, hieß es in einer gemeinsamen Stellungnahme von Deutschem Städte- und Gemeindebund, Deutschem Landkreistag und Deutschem Städtetag.
- Redaktion beck-aktuell, hg
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