Einigung im Vermittlungsausschuss
Schuldnerberatung darf was kosten
Schuldnerberatungsstellen sollen künftig Entgelte verlangen dürfen, wenn dadurch Verbraucher nicht unangemessen belastet werden. Der Gewinnerzielung dürfen die Gelder aber nicht dienen. Darauf hat sich der Vermittlungsausschuss verständigt.