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Kindesmissbrauch

Urteil gegen Ex-FDP-Abgeordneten ist rechtskräftig

Eine Stele mit der Aufschrift "Bundesgerichtshof" und dem Bundesadler steht vor einem Gebäude.
Der BGH hat das gegen den Ex-Politiker ergangene Urteil bestätigt. © Ardan Fuessmann / Adobe Stock

Er soll sexuelle Handlungen an einem Siebenjährigen vorgenommen haben und kassierte deshalb eine Freiheitsstrafe. In Karlsruhe ist der Ex-FDP-Abgeordnete Ebbing jetzt mit seiner Revision gescheitert.

Der BGH hat die Verurteilung des früheren FDP-Bundestagsabgeordneten Hartmut Ebbing wegen Kindesmissbrauchs bestätigt. Der 6. Strafsenat in Leipzig verwarf die Revisionen der Angeklagten, da es keine Rechtsfehler zu ihrem Nachteil gegeben habe (Beschluss vom 01.10.2026 – 6 StR 343/26). Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Das LG Braunschweig hatte Ebbing sowie eine Lehrerin aus Niedersachsen im März verurteilt, weil die Strafkammer es als erwiesen ansah, dass beide sexuelle Handlungen an einem damals siebenjährigen Sohn der Frau vorgenommen haben. Gegen Ebbing verhängte das Gericht eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten, gegen die Lehrerin ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung.

Ebbing hatte die Vorwürfe bestritten. Er habe den Jungen nicht berührt, hatte er zum Prozessauftakt gesagt. Es habe sich ausschließlich um Fantasien gehandelt, sein reales sexuelles Interesse habe der Frau gegolten. Die Frau hatte eingeräumt, sexuelle Handlungen an ihrem Sohn vorgenommen sowie eindeutige Bilder gemacht und an Ebbing geschickt zu haben.

Bereits im Februar 2025 war Ebbing vom AG Tiergarten in Berlin wegen Verbreitung und Besitzes kinderpornografischer Inhalte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Diese Strafe wurde in das Braunschweiger Urteil einbezogen. Chatnachrichten und Bilddateien, die im Kontext des Berliner Verfahrens sichergestellt wurden, hatten die Ermittler zu den Taten in Niedersachsen geführt.

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