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Richterwahlausschuss

Günther und Thüsing gewählt

Eine Justitia-Statue vor blauem Hintergrund
Die Wahl erfolgt geheim. © Proxima Studio

Der Richterwahlausschuss hat Dr. Carsten Günther zum Richter am BVerwG gewählt. Zudem wurde Prof. Dr. Gregor Thüsing als deutscher Kandidat für das Amt des Generalanwalts beim EuGH benannt.

Der Richterwahlausschuss hat am Donnerstag Dr. Carsten Günther zum neuen Richter am Bundesverwaltungsgericht gewählt. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums ist beabsichtigt, ihn zum Präsidenten des BVerwG zu berufen. Günther ist momentan Präsident des OVG Münster.

Außerdem hat der Ausschuss im Einvernehmen mit seinen Mitgliedern Prof. Dr. Gregor Thüsing als deutschen Kandidaten für das Amt des Generalanwalts beim Gerichtshof der Europäischen Union benannt. Die Benennung steht noch unter dem Vorbehalt eines Beschlusses des Bundeskabinetts.

Generalanwältinnen und Generalanwälte unterstützen den EuGH bei der rechtlichen Prüfung ausgewählter Verfahren. Sie legen unabhängige und unparteiische Schlussanträge vor, die für den Gerichtshof zwar nicht bindend sind, aber eine wichtige Rolle bei der rechtlichen Entscheidungsfindung spielen.

Geheime Wahl mit Mehrheit der Stimmen

Vorschläge für die Besetzung des BVerwG sowie für das Amt des Generalanwalts beim EuGH konnten von der Vorsitzenden und den Mitgliedern des Richterwahlausschusses eingebracht werden. Den Vorsitz führt die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig.

Der Richterwahlausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Ministerin ist dabei nicht stimmberechtigt. Dem Gremium gehören die 16 jeweils zuständigen Landesministerinnen und Landesminister sowie 16 vom Bundestag gewählte Mitglieder an.