Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
Konflikt in der AfD-Fraktion

AfD-Abgeordneter scheitert mit Eilantrag gegen Ordnungsgeld

Mann im schwarzen Anzug und orangener Krawatte, um ihn herum drei weitere Männer
Matthias Moosdorf (AfD) bei einer Bundestagssitzung © picture alliance / CHROMORANGE / Michael Bihlmayer

Nach einem Streit über den politischen Kurs verhängte die AfD-Fraktion Sanktionen gegen ihren Abgeordneten Matthias Moosdorf. Karlsruhe sieht keinen Grund, einzuschreiten.

Das BVerfG hat Eilanträge des AfD-Bundestagsabgeordneten Matthias Moosdorf gegen Ordnungsmaßnahmen seiner Fraktion verworfen (Beschluss vom 13.10.2026 - Az. 2 BvQ 66/26). Die Spitze der AfD-Bundestagsfraktion hatte im Mai entschieden, dass Moosdorf 5.000 Euro Ordnungsgeld zahlen soll, sowie sechs Wochen lang nicht im Namen der Fraktion im Bundestag sprechen und für drei Monate nicht auf Fraktionsveranstaltungen auftreten darf.

Hintergrund waren Meinungsverschiedenheiten über den politischen Kurs  der Partei und gegenseitige persönliche Angriffe. Der sächsische Abgeordnete Moosdorf hatte in einem öffentlich gewordenen Brief an seine Fraktionskollegen den außenpolitischen Sprecher und Fraktionsvize Markus Frohnmaier hart angegriffen und indirekt dessen Ablösung gefordert.

Karlsruhe sieht keine Teilhaberechte verletzt

Das BVerfG entschied nun, dass die verhängten Ordnungsmaßnahmen die Abgeordnetenrechte Moosdorfs aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG nicht verletzen. Der Bundestagsabgeordnete habe nicht darlegen können, dass ihm ein schwerer Nachteil droht, wenn das Gericht keine einstweilige Anordnung erlässt. Sämtliche seiner verfassungsrechtlichen Teilhaberechte könnte Moosdorf nämlich auch im Fall der Einziehung des verhängten Ordnungsgeldes weiter ausüben, so der Zweite Senat. Dies gelte insbesondere für alle mit der Beratung und Abstimmung in den Ausschüssen und dem Plenum des Bundestages verbundenen Rechte.

Zwar berühre die sechswöchige Rede-Sperre durchaus das Rederecht Moosdorfs aus Art. 38 Abs. 2 S. 1 GG. Jedoch habe dieser nicht vorgetragen, dass er in den fraglichen Sitzungswochen überhaupt für Reden im Namen seiner Fraktion vorgesehen war. Ebenso wenig habe er dargelegt, dass er sein Rederecht nicht auch unabhängig von der Fraktion ausüben könnte. Die Sperre beziehe sich nämlich lediglich auf solche Reden, die Moosdorf im Namen der Fraktion im Bundestag halten wollte.

Jetzt auch per WhatsApp immer auf dem Laufenden bleiben
In eigener Sache

Jetzt auch per WhatsApp immer auf dem Laufenden bleiben

Aktuelle Urteile, Gesetzgebung und wichtige Rechtsdebatten direkt aufs Smartphone: Mit dem neuen WhatsApp-Kanal von beck-aktuell verpassen Sie keine wichtige Entwicklung mehr.

Moosdorf stand für Russland-Verbindungen in der Kritik

In der vergangenen Legislaturperiode stand Moosdorf als damaliger außenpolitischer Sprecher fraktionsintern in der Kritik. Dabei war es etwa um eine Russland-Reise und Verbindungen nach Moskau gegangen. Der Cellist hatte eine Honorarprofessur an der international bekannten Moskauer Gnessin-Musikhochschule angenommen. Die Akademie wird vom russischen Kulturministerium finanziert.

Aktuell muss sich der sächsische AfD‑Bundestagsabgeordnete vor dem LG Berlin I verantworten. Die Staatsanwaltschaft Berlin wirft Moosdorf das Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen vor, nachdem er im Bundestag den Hitlergruß gezeigt haben soll.