Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
Redaktionsgeheimnis

Kanzleramt darf Entwürfe der Zeitenwende-Rede für sich behalten

Ein Text der mit Textmarkern angestrichen wird.
Vorerst kein Anspruch auf Offenlegung des Redeentwurfs © uaPieceofCake / Adobe Stock

Das Bundeskanzleramt muss den Entwurf der "Zeitenwende"-Rede des früheren Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) nicht zugänglich machen. Das folgt aus einem Urteil des OVG Berlin-Brandenburg.

Die Richter bestätigten ein Urteil des VG Berlin und wiesen die Berufung des Klägers zurück, wie das OVG mitteilte. Es wies zur Begründung auf den Schutz des Kernbereichs der exekutiven Eigenverantwortung hin. Zu diesem Kernbereich gehöre auch der betreffende Redeentwurf. Die Revision zum BVerwG wurde aber zugelassen (Urteil vom 09.10.1971 - OVG 12 B 13/24).

Die Richter waren außerdem überzeugt, dass die Leitungsvorlagen zu Recht als Verschlusssachen eingestuft wurden. Sie teilten die Einschätzung, dass das Bekanntwerden der darin enthaltenen Informationen Nachteile für die Interessen des Bundes befürchten lasse.

Dem Kläger geht es um Zugang zu Dokumenten des Bundeskanzleramtes im Zusammenhang mit der "Zeitenwende"-Rede des damaligen Bundeskanzlers am 27. Februar 2022 im Deutschen Bundestag nach dem russischen Angriff auf die Ukraine. In der Rede hatte Scholz einen Richtungswechsel in der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik und ein 100 Milliarden Euro schweres Sondervermögen zur Modernisierung der Bundeswehr angekündigt.

Der Kläger hatte um Übermittlung des Redeentwurfs und von drei Leitungsvorlagen gebeten, die von Fachreferaten des Kanzleramtes erarbeitet worden waren. Darin ging es etwa um die Mittelausstattung im Verteidigungs- und den Investitionsbedarf im Rüstungsbereich. Das Bundeskanzleramt hatte den Antrag im April 2022 abgelehnt, weil das Bekanntwerden entsprechender Informationen unter anderem nachteilige Auswirkungen auf Belange der Bundeswehr und die öffentliche Sicherheit haben könne.

Jetzt auch per WhatsApp immer auf dem Laufenden bleiben
In eigener Sache

Jetzt auch per WhatsApp immer auf dem Laufenden bleiben

Aktuelle Urteile, Gesetzgebung und wichtige Rechtsdebatten direkt aufs Smartphone: Mit dem neuen WhatsApp-Kanal von beck-aktuell verpassen Sie keine wichtige Entwicklung mehr.