Trotz vorübergehenden Schutzes
Asylanträge müssen geprüft werden
Ein Mitgliedstaat darf die Prüfung des Asylantrags einer Person, die vorübergehenden Schutz genießt, nicht automatisch bis zum Ablauf dieses Schutzes aussetzen. Das stellt der EuGH auf eine Vorlage aus den Niederlanden klar.