Schutz für Ukraine-Flüchtlinge
Erst nach Georgien, dann in die EU?
Ukrainer, die sich bis zum Kriegsausbruch in ihrem Land aufhielten, sind in der EU schutzberechtigt. Aber gilt das auch dann, wenn sie zunächst in einen Drittstaat flüchten und erst nach zwei Jahren in die EU einreisen? Das soll jetzt der EuGH klären.