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Billigung von Straftaten

Frau wegen Pro-Putin-Kommentar verurteilt

Ein Handy mit Like-Symbolen
Da kann schon mal was verloren gehen... © escapejaja / Adobe Stock

Eine Frau feierte im Internet öffentlich Putin für seinen Angriffskrieg auf die Ukraine und wurde dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Nun bestätigte das OLG Braunschweig die Entscheidung auch in letzter Instanz.

Im April 2022 wandte sich die Vorsitzende des Göttinger Integrationsrates in einem russischsprachigen sozialen Netzwerk mit einem Appell an die Community. Sie kritisierte Veranstaltungen, auf denen der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine gefeiert wurde und rief russischsprachige Menschen in Deutschland dazu auf, sich davon zu distanzieren.

Eine Nutzerin reagierte noch am selben Tag mit einem deutlichen Pro-Putin-Kommentar: "Wir sind mit Putin, er ist auf dem richtigen Weg, um endlich die gesamte faschistische Unsauberkeit zu vernichten, die in den letzten acht Jahren Menschen im Donbass, Luhansk und Donetsk umgebracht hat. Da hat man irgendwie euer Geschrei nicht gehört, dass Menschen, unter anderem Kinder und Alte, nicht getötet werden sollen." Ihr Beitrag war für die rund 800 Kontakte der Vorsitzenden sowie für die Kontakte der Nutzerin selbst sichtbar.

Frau scheiterte in allen Instanzen

Das AG Duderstadt wertete die Äußerung der Frau als Billigung von Straftaten gemäß § 140 Nr. 2 StGB und verurteilte sie zu einer Geldstrafe von insgesamt 1.980 Euro. Dagegen legte die Frau zuerst erfolglos Berufung vor dem LG Göttingen und versuchte es danach mit einer Revision vor dem OLG Braunschweig. Doch auch dieses bestätigte den Schuldspruch des AG vollumfänglich und wies die Revision der Frau ab (Urteil vom 18. Mai 2026 – Az. 1 ORs 12/26). 

Die Frau rechtfertige mit ihrem Kommentar den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, welcher als Verbrechen nach § 13 VStGB eine taugliche Straftat im Sinne des § 140 StGB darstelle. Zwar sei die eigentliche Tat im Ausland begangen worden und somit in Deutschland grundsätzlich nicht strafbar, doch könne die öffentliche Billigung des Angriffskriegs in Deutschland gleichwohl den öffentlichen Frieden stören. Der Kommentar könne nämlich bei den über 800 Lesenden Ängste vor Angriffskriegen schüren und das Vertrauen in die Rechtsordnung erschüttern.

Das Urteil des OLG ist rechtskräftig, damit ist die Frau mit ihrem Rechtsmittelweg endgültig am Ende angekommen.