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Nord-Stream-Anschlag

Weiterer Verdächtiger in Kroatien festgenommen

Bau der Nord-Stream-Gaspipeline
Neue Bewegung im Fall Nord-Stream © Mike Mareen / Adobe Stock

Die Ermittlungen zu den Sabotageakten an den Nord-Stream-Pipelines schienen lange kaum voranzukommen. Nun haben die Behörden erneut einen Verdächtigen festgenommen. Der Ukrainer war den Behörden bereits zuvor ins Netz gegangen, kam jedoch wieder auf freien Fuß.

Vier Jahre nach den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines gibt es einen neuen Fahndungserfolg. Die Bundesanwaltschaft ließ den Ukrainer Wolodymyr Z. in Kroatien von dortigen Beamtinnen und Beamten festnehmen, wie die Karlsruher Behörde mitteilte. Nach seiner Überstellung nach Deutschland soll er dem Ermittlungsrichter des BGH vorgeführt werden.

Bei dem Festgenommenen handelt es sich um denselben Mann, der bereits im Herbst 2025 in Polen festgenommen worden war. Die polnische Justiz lehnte einen deutschen Auslieferungsantrag damals ab, der Ukrainer kam frei.

Wolodymyr Z. ist ausgebildeter Taucher

Nach Angaben der Bundesanwaltschaft ist der Mann ausgebildeter Taucher und soll an den Tauchgängen in der Ostsee beteiligt gewesen sein, bei denen die Sprengsätze an den Gas-Pipelines Nord Stream 1 und 2 platziert wurden. Für den Transport sollen er und seine mutmaßlichen Komplizinnen und Komplizen demnach eine Segeljacht genutzt haben, die von Rostock aus in See stach. Das Boot soll mithilfe gefälschter Ausweisdokumente über Mittelsmänner bei einem deutschen Unternehmen angemietet worden sein.

Die Anschläge ereigneten sich im September 2022. Mehrere Explosionen nahe der dänischen Ostseeinsel Bornholm beschädigten die Pipelines dabei so schwer, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Über Nord Stream 1 war zuvor russisches Erdgas nach Deutschland geliefert worden. Nord Stream 2 war infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und der damit verbundenen politischen Spannungen nie in Betrieb gegangen.

Die Bundesanwaltschaft wirft Wolodymyr Z. unter anderem gemeinschaftliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (§ 308 Abs. 1 StGB), verfassungsfeindliche Sabotage (§ 88 Abs. 1 Nr. 3 StGB) sowie Zerstörung von Bauwerken (§ 305 Abs. 1 StGB) vor.

Anklage gegen mutmaßlichen Drahtzieher in Hamburg

Bislang wurde für die Anschläge niemand zur Rechenschaft gezogen. Ende August 2025 konnte dann der mutmaßliche Drahtzieher der Operation, Serhij K., auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls an der Adria-Küste in Italien gefasst werden. Er war dort im Urlaub mit seiner Familie. 

Die Bundesanwaltschaft hat vor einigen Wochen Anklage gegen ihn am Hanseatischen OLG Hamburg erhoben. Nach bisherigen Erkenntnissen soll die mutmaßliche Sabotagegruppe aus insgesamt sechs Mitgliedern, fünf Männern und einer Frau, bestanden haben.