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Prozess nach Nord-Stream-Anschlägen

Strafsenat lehnt Nebenklage von Nord Stream AG ab

Technische Anlagen und Gasleitungen an der Anlandestation der Nord-Stream-2-Pipeline in Lubmin, Mecklenburg-Vorpommern
Die Anlandestation der Nord Stream-2-Pipeline in Lubmin, Mecklenburg-Vorpommern © fotowunsch / Adobe Stock

Warum dürfen die Nord Stream AG und die Nord Stream 2 AG im Strafprozess um die Ostsee-Anschläge keine Nebenklage einreichen? Das Gericht nennt klare Gründe für seine Entscheidung.

Im Strafprozess um die Anschläge auf die Nord-Stream-Gasleitungen in der Ostsee dürfen die teilweise oder ganz zum russischen Staatskonzern gehörende Nord Stream AG sowie die Nord Stream 2 AG nicht als Nebenkläger auftreten. Der 3. Strafsenat des Hanseatischen OLG habe die Nebenklagen mit Beschluss vom Mittwoch nicht zugelassen, teilte das Gericht am Freitag in Hamburg mit. Es sei keine durch schwere wirtschaftliche Tatfolgen ausgelöste besondere prozessuale Schutzbedürftigkeit ersichtlich.

Vom 14. Oktober an muss sich der ukrainische Staatsangehörige Serhij K. wegen der Anschläge auf die Nord-Stream-Gasleitungen vor dem Hanseatischen OLG verantworten. Ihm werden als Mittäter das Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung durch Angriff gegen zivile Objekte, das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, die Zerstörung von Bauwerken sowie die Störung öffentlicher Betriebe vorgeworfen.

Im September 2022 hatten mehrere Sprengungen in der Nähe der dänischen Insel Bornholm die beiden Pipelines so beschädigt, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Durch Nord Stream 1 floss vorher russisches Erdgas nach Deutschland, Nord Stream 2 war noch nicht in Betrieb. Allerdings war nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine die Durchleitung von Gas durch Nord Stream 1 von russischer Seite bereits mehrfach stark gedrosselt oder ganz gestoppt worden.

Kein existenzieller Schaden für die Unternehmen

Dass durch den Anschlag - wie von der Nord Stream AG sowie der Nord Stream 2 AG vorgebracht - ein "existentieller Schaden" entstanden sei und somit das Recht zum Auftritt als Nebenkläger bestehe, sieht das Gericht nicht. Die Reparatur der Leitungen werde zwar wohl jeweils einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag kosten - die Investitionskosten hätten jedoch 7,4 beziehungsweise 9,5 Milliarden Euro betragen. Der Schaden sei damit nach üblichen Maßstäben kein wirtschaftlicher Totalschaden.

Das Gericht sieht auch keine Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte in der Hauptverhandlung Schuldzuweisungen gegen die Unternehmen erheben könnte, die diese nur mit den Rechten einer Nebenklägerin abwehren könnten.

Der Senat wies auch darauf hin, dass es nicht Aufgabe des Strafprozesses sei, jenseits der Tat- und Schuldfrage des Angeklagten eine umfassende Aufarbeitung des Geschehens zu gewährleisten und mögliche weitere Anspruchsgegner für Schadensersatzforderungen aufzudecken.

Serhij K. war im August 2025 an der Adria-Küste im Urlaub gefasst worden. Er wurde im November nach Deutschland überstellt und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Insgesamt sollen an dem Anschlag sieben Täter beteiligt gewesen sein. Einer von ihnen sitzt derzeit in Kroatien in Untersuchungshaft.

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