Bayerisches Polizeirecht auf dem Prüfstand
Wenn Gefahr droht
Bayern ist mit seinem Polizeiaufgabengesetz einen Sonderweg gegangen und muss sich nun vor dem BVerfG dafür verantworten. In der Verhandlung ging es um Generalklauseln, Sprengstoffe und die Frage, wieviel Unschärfe erlaubt und nötig ist.