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"Letzte Verteidigungswelle"

Bis zu fünf Jahre Haft für rechte Terrorzelle

Die Angeklagten sitzen im Sitzungssaal im Strafjustizgebäude zu Beginn eines weiteren Prozesstags im Prozess gegen die rechtsextreme Terrorgruppe «Letzte Verteidigungswelle».
"Letzte Verteidigungswelle" vor Gericht © Christian Charisius / picture alliance/dpa

Hakenkreuze, Kugelbomben, brennende Unterkünfte – und Täter, die teils noch zur Schule gingen: Das OLG Hamburg hat Mitglieder der rechtsextremen Gruppe "Letzte Verteidigungswelle" zu Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verurteilt.

Das Hanseatische OLG hat die Kerngruppe der rechtsextremen Vereinigung am Mittwoch nach fünfmonatiger Verhandlung schuldig gesprochen. Die Strafen für die sieben Mitglieder und einen Unterstützer reichen von einem Jahr und sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Drei der Angeklagten verurteilte der Senat auch wegen Rädelsführerschaft (OLG Hamburg, Urteil vom 05.08.2026, 4 St 1 /25).

Weil die Verurteilten zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt waren, wandte das Gericht Jugendstrafrecht an. Beim jüngsten Angeklagten setzte es die Haftstrafe von eineinhalb Jahren zur Bewährung aus. Vier der Verurteilten sind noch heute minderjährig, der Jüngste gerade 15 Jahre alt.

Kulturhaus abgebrannt, Hakenkreuze an Asylunterkunft

Die Gruppe soll Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylunterkünfte und linke Einrichtungen geplant und teils bereits verübt haben. Im Oktober 2024 setzten Mitglieder ein bewohntes Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern in Brand; dass die Bewohnerinnen und Bewohner unverletzt blieben, war laut Anklage reiner Zufall. Das Haus brannte vollständig aus.

Bei einem nächtlichen Angriff auf eine Asylbewerberunterkunft im thüringischen Schmölln versuchten zwei Mitglieder im Januar 2025 vergeblich, das Gebäude mit Pyrotechnik in Brand zu setzen. An die Fassade sprühten sie Hakenkreuze und Parolen wie "Ausländer raus". Ein geplanter Kugelbomben-Anschlag auf eine Unterkunft in Senftenberg konnte offenbar nur verhindert werden, weil ein Rechercheteam von "Stern" und RTL die Behörden informierte.

"Braune Kinderzimmer" und Jagd auf mutmaßliche Pädophile

Zum Vorgehen der Gruppe zählte nach Überzeugung des Gerichts auch das sogenannte "Pädo-Hunting" – die Jagd auf Menschen, die Mitglieder für Pädophile hielten. Die Vorsitzende Richterin fand für die Taten deutliche Worte: Die Gruppe habe versucht, "Chaos herbeizuführen", die verbreitete Bezeichnung "braune Kinderzimmer" sei "durchaus passend gewählt".

Verurteilt wurde die Gruppe daneben wegen Mitgliedschaft in beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mordes, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung. Wegen des jungen Alters der Angeklagten hatte der Senat die Öffentlichkeit nach der Anklageverlesung im März vom Verfahren ausgeschlossen. Auch die Plädoyers von Bundesanwaltschaft und Verteidigung fielen hinter verschlossenen Türen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Weitere Ermittlungen laufen

Fünf der jetzt Verurteilten waren im Mai 2025 nach Razzien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen festgenommen worden, drei saßen bereits in Untersuchungshaft. Wenige Tage nach Prozessbeginn ließ die Bundesanwaltschaft zehn weitere Beschuldigte in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein ins Visier nehmen und Räumlichkeiten durchsuchen. Ende Juni verhaftete die Polizei in Thüringen zwei weitere Jugendliche als mutmaßliche Mitglieder der Gruppe.