Zehn-Punkte-Plan zum Schutz gegen islamistischen Terror

Zitiervorschlag
Zehn-Punkte-Plan zum Schutz gegen islamistischen Terror. beck-aktuell, 16.09.2026 (abgerufen am: 17.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/205926)
Nach dem islamistischen Anschlag auf den Berliner CSD will die Bundesregierung das Terrorstrafrecht verschärfen, Gefährder enger überwachen und Sicherheitsinteressen bei Bewährungsentscheidungen stärker gewichten.
Die Bundesregierung zieht nach dem islamistischen Anschlag auf den Berliner CSD Konsequenzen. Das Bundeskabinett hat einen Zehn-Punkte-Plan beschlossen, der Strafrecht, Gefährderüberwachung, Informationsaustausch und Prävention neu justieren soll. Besonders gefährliche Messerangriffe sollen künftig als Verbrechen gelten; außerdem sollen Gerichte das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit bei Bewährungsentscheidungen ausdrücklich berücksichtigen.
Kern des Pakets ist eine neue Mindeststrafe für bestimmte gefährliche Körperverletzungen. Wer hierbei ein Messer oder ein anderes lebensbedrohliches Werkzeug einsetzt und das Opfer dadurch in besonderem Maß gefährdet, soll mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe erhalten. Die Tat wäre dann kein Vergehen mehr, sondern als Verbrechen einzustufen.
Anlass ist der Anschlag am Rande des CSD im Berliner Tiergarten am 25. Juli 2026. Ein 21-Jähriger, der den Behörden als radikaler Islamist bekannt war, fuhr nach dpa-Angaben mit einem Fahrzeug in eine Menschenmenge. Eine Frau starb, mindestens 31 weitere Menschen wurden verletzt. Der Täter wurde am folgenden Tag von Polizisten erschossen. Zuvor war gegen ihn wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat eine Jugendstrafe verhängt worden; das AG hatte die Frage der Vollstreckung zunächst für sechs Monate zurückgestellt.
Bewährung und Jugendstrafrecht
Bei Freiheitsstrafen von mindestens sechs Monaten soll künftig neben der Verteidigung der Rechtsordnung ausdrücklich das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit in die Entscheidung über eine Strafaussetzung zur Bewährung einfließen. Auch im Jugendstrafrecht sind Änderungen vorgesehen: Wenden Gerichte bei 18- bis 20-Jährigen Jugendstrafrecht an, sollen sie dies künftig ausdrücklich begründen. Eine Vorbewährung soll nicht angeordnet werden können, wenn Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit entgegenstehen.
Der Plan sieht außerdem vor, IS-Propaganda leichter strafrechtlich verfolgen zu können. Der Tatbestand zum Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen soll ausgeweitet werden. Neu geschaffen werden soll zudem ein Straftatbestand für das Sammeln von Spenden zu terroristischen Zwecken, etwa zugunsten der Hamas.
Mehr Daten, mehr Austausch
Sicherheitsbehörden und Strafjustiz sollen Informationen über terroristische und extremistische Straftaten künftig umfassender austauschen. Strafverfolgungsbehörden sollen insbesondere Erkenntnisse aus Gefährdungseinschätzungen der Sicherheitsbehörden erhalten.
Zudem will die Regierung die Überwachung von Gefährdern ausbauen, unter anderem durch eine häufigere Nutzung elektronischer Fußfesseln. Die Länder sollen Telekommunikationsanbieter künftig zeitlich befristet zur Sicherung von Verkehrsdaten verpflichten können, wenn es Hinweise auf Straftaten oder eine konkrete Gefahrenlage gibt. Gemeint sind nicht Gesprächsinhalte, sondern Daten dazu, wer wann, wo und mit wem kommuniziert hat. Dafür wären allerdings Änderungen in den jeweiligen Landespolizeigesetzen nötig.
Neben repressiven Maßnahmen nennt der Plan auch Prävention: Programme gegen Radikalisierung sollen ergänzt und die Polizeibehörden bei der Gefahrenabwehr gestärkt werden. Die angekündigten Vorhaben benötigen, soweit Gesetze geändert werden müssen, noch die Zustimmung des Bundestags.
- Redaktion beck-aktuell, js
- mit Material der dpa
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Zehn-Punkte-Plan zum Schutz gegen islamistischen Terror. beck-aktuell, 16.09.2026 (abgerufen am: 17.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/205926)



