Urteil rechtskräftig
Polizeiliche Schmerzgriffe bei Klimaprotest waren unverhältnismäßig
Es bleibt dabei: Die Polizei hätte keine Schmerzgriffe anwenden dürfen, um einen Klimaaktivisten, der 2023 an einer Sitzblockade teilnahm, von der Straße zu entfernen. Das OVG Berlin-Brandenburg lehnte den Antrag der Berliner Polizei ab, die Berufung gegen das entsprechende Urteil des VG Berlin zuzulassen.