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Anzeige Attacke auf Zugbegleiter

10 Jahre Haft nach tödlichem Angriff auf Zugbegleiter

Regionalbahn
Wie sicher sind Bahnmitarbeiter? © Maurice Tricatelle / Adobe Stock

Das LG Zweibrücken hat einen Bahnfahrer nach einem tödlichen Angriff auf einen Schaffner bei einer Fahrkartenkontrolle wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Die Hinterbliebenen sprechen von einem Fehlurteil und kündigen Revision beim BGH an.

Fünf Monate nach dem brutalen Angriff auf einen Zugbegleiter in einem Regionalexpress bei Landstuhl hat das LG Zweibrücken den 26 Jahre alten Fahrgast am Donnerstag zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Einen Tötungsvorsatz nahm es nicht an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – beide Seiten erwägen Revision beim BGH  (Urteil vom 09.07.2026 - 1 Ks 4129 Js 1582/26).

Der Fahrgast hatte Anfang Februar keinen Fahrschein und wollte sich nicht ausweisen. Als ihn der 36 Jahre alte Zugbegleiter Serkan Calar aufforderte auszusteigen, schlug er ihm mit den Fäusten heftig gegen Kinn, Brust und Kopf. Der Schaffner sackte bewusstlos zusammen und erlitt eine tödliche Hirnblutung. Zwei Tage später starb der Alleinerziehende aus Ludwigshafen im Krankenhaus. Er hinterlässt zwei minderjährige Söhne. Die Tat ist durch Überwachungskameras im Zug vollständig aufgezeichnet.

Nebenklage spricht von Fehlurteil

Der Anwalt der Hinterbliebenen, Yalcin Tekinoglu, bezeichnete das Urteil als Fehlurteil und kündigte Revision beim BGH an. Die Strafe sei ein weiterer Schlag ins Gesicht für die Angehörigen und alle Menschen, die im öffentlichen Nahverkehr arbeiteten und sich dabei täglich in Gefahr begäben. Aus Sicht der Familie hätte das Gericht zumindest die Möglichkeit eines Tötungsdelikts prüfen müssen. Die Angehörigen waren aus Protest nicht zur Urteilsverkündung erschienen.

Der Familie gehe es nicht allein um ein höheres Strafmaß, betonte Tekinoglu. Von dem Urteil müsse ein klares Signal gegen die zunehmende Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Nahverkehr ausgehen. Niemand solle befürchten müssen, bei der Ausübung seines Berufs Opfer schwerer Gewalt zu werden.

Staatsanwaltschaft forderte zwölf Jahre

Staatsanwalt Christian Horras hatte zwölf Jahre Haft gefordert und die Tat als "völlig sinnfreien Ausraster" aus nichtigem Grund bezeichnet. Die Verteidigung hatte dagegen auf einen minderschweren Fall plädiert und sich für eine Strafe am unteren Rand des Strafrahmens ausgesprochen. Auch sie erwägt, das Urteil überprüfen zu lassen.

Der Fall hatte bundesweit eine Debatte über die mangelnde Sicherheit von Bahnbeschäftigten ausgelöst.