Skulpturendiebstahl auf dem Friedhof

Zitiervorschlag
Skulpturendiebstahl auf dem Friedhof. beck-aktuell, 09.07.2026 (abgerufen am: 09.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201711)
Ein Ehepaar hat über Jahre hinweg Bronzeplastiken und Skulpturen von Friedhöfen gestohlen – auch eine Jesusfigur von einem Kindergrab. Das LG Berlin I verurteilte beide zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Auch ein Hehler wurde schuldig gesprochen.
Das LG Berlin I hat am Donnerstag ein Ehepaar aus Mecklenburg-Vorpommern wegen gewerbsmäßigen Diebstahls von Friedhofsskulpturen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der 68-jährige Mann erhielt vier Jahre und vier Monate, seine 63-jährige Frau vier Jahre und zwei Monate Freiheitsstrafe. Ein 57-jähriger Berliner wurde wegen gewerbsmäßiger Hehlerei zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Die 12. Große Strafkammer sah es als erwiesen an, dass das Ehepaar zwischen 2023 und 2025 in 28 Fällen Bronzeplastiken, Skulpturen und Reliefplatten von Grabstätten gestohlen hat. In zwei weiteren Fällen blieb es beim Versuch. Die Taten ereigneten sich überwiegend auf Berliner Friedhöfen, betrafen aber auch Friedhöfe in Lübeck, Hamburg, Rostock und Potsdam. Die teils kunsthistorisch bedeutsamen Objekte wogen bis zu 150 Kilogramm.
Jesusfigur von Kindergrab gestohlen
Nachts lösten die beiden die Plastiken und Reliefs mit schwerem Werkzeug – sogenannten Kuhfüßen und Stemmeisen – aus ihrer Verankerung, schraubten sie ab oder brachen sie gewaltsam heraus. Das Diebesgut verkauften sie teilweise an den 57-Jährigen weiter, der es in Kenntnis der Herkunft an Abnehmer im Bundesgebiet und in der Schweiz veräußerte. Alle drei handelten nach den Feststellungen der Kammer gewerbsmäßig und bestritten damit zumindest teilweise ihren Lebensunterhalt.
Als besonders verwerflich bewertete die Kammer den Diebstahl einer Jesusfigur von einem Kindergrab in Berlin. Allein dafür verhängte sie gegen den Mann eine Einzelstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten, gegen die Frau zwei Jahre. Der Vorsitzende Richter Johannes Schwake sprach von einer "bodenlosen Gemeinheit" – der ideelle Wert sei für die Betroffenen nicht zu bemessen gewesen.
Geständnis und Rückgabe
Die drei waren in der Hauptverhandlung geständig. Bis auf eine Plastik konnten sämtliche gestohlenen Objekte an die Berechtigten zurückgegeben werden. Das Gericht ordnete zudem die Einziehung von 8.000 Euro Wertersatz gegen das Ehepaar und von 2.100 Euro gegen den Hehler an.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann mit der Revision zum BGH angefochten werden (, Urteil vom 9.7.2026, 512 KLs 26/25).
- Redaktion beck-aktuell, hg
- mit Material der dpa
- LG Berlin I
- Urteil vom 09.07.2026
- 512 KLs 26/25
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Skulpturendiebstahl auf dem Friedhof. beck-aktuell, 09.07.2026 (abgerufen am: 09.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201711)



