Geldstrafe gegen früheren Fraktionsmitarbeiter nach Deepfake-Video

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Geldstrafe gegen früheren Fraktionsmitarbeiter nach Deepfake-Video. beck-aktuell, 09.07.2026 (abgerufen am: 09.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201681)
Ein CDU-Mitarbeiter hatte ein sexualisiertes KI-Video einer Kollegin erstellt und verbreitet. Seinen Job ist der Mann schon los, jetzt hat der Fall auch strafrechtliche Konsequenzen.
Die Affäre um ein sexualisiertes KI-Video in der CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen ist für die Justiz abgeschlossen. Das AG Wennigsen verhängte nach Angaben der Staatsanwaltschaft Hannover eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen gegen einen früheren Mitarbeiter der Fraktion, der das Video mit Hilfe eines Bildes seiner Kollegin ohne deren Einwilligung erstellt und in einer Chatgruppe geteilt hatte. Zuerst hatte der NDR berichtet.
Geahndet wurde ein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz – einen eigenen Straftatbestand für sexualisierte Deepfakes gibt es bisher nicht. Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte der Mann den Kopf der damaligen Kollegin auf den Körper einer Frau montiert, die sich in einem knappen Bikini sexuell aufreizend bewegt.
Einspruch habe der frühere CDU-Mitarbeiter nicht eingelegt, die Entscheidung sei damit rechtskräftig und das Verfahren abgeschlossen. Die Höhe der Tagessätze ließ die Staatsanwaltschaft offen.
CDU-Fraktionschef Sebastian Lechner hatte nach dem Bekanntwerden des Falls bestritten, dass seine Partei ein grundsätzliches Sexismusproblem haben könnte. "Da gibt es null Toleranz", sagte er im Mai. Sowohl in der Fraktion als auch der Partei werde ein Schutzkonzept erarbeitet. Der Ersteller des Videos wurde Ende März entlassen, ein weiterer Mitarbeiter der Fraktion suspendiert.
- Redaktion beck-aktuell, bw
- dpa
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Geldstrafe gegen früheren Fraktionsmitarbeiter nach Deepfake-Video. beck-aktuell, 09.07.2026 (abgerufen am: 09.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201681)



