Daueraufenthaltsrecht von EU-Bürgern
Wer in Haft ist, integriert sich nicht
Unionsbürger, die sich seit fünf Jahren im Bundesgebiet aufhalten, können dank ihres Daueraufenthaltsrechts nur unter besonders hohen Voraussetzungen abgeschoben werden. Verbringt die Person einen Großteil davon aber in Haft, sieht die Sache anders aus.