Regelungslücke geschlossen
Kostenfreier ÖPNV für mehr Heimbewohner
Seit einer Gesetzesänderung 2005 konnten Heimbewohner, die nach dem SGB XII (nur) Hilfe zur Pflege, aber nicht zum Lebensunterhalt erhalten, eine Wertmarke zur kostenlosen Beförderung im ÖPNV nicht komplett kostenlos erhalten. Das BSG sah darin eine planwidrige Regelungslücke.