"Stillschweigendes Einvernehmen"
Mittäterschaft bei Messereinsatz
Mischt sich ein Jugendlicher ohne Absprache in den Kampf eines Freundes ein, der einen Gleichaltrigen in Tötungsabsicht durch zwei Messerstiche tötet, ist er Mittäter. Das gilt zumindest, wenn er davon wusste, dass sein Freund ein Messer bei sich trägt, und der Freund dem Opfer vor der Schlägerei mit dem Tod gedroht hat.