Mangels Vereinsverbots
IS-Werbung ist keine strafbare Terrorpropaganda
Die Betätigung des IS ist in Deutschland verboten. Trotzdem reichte das nicht für eine Verurteilung eines Mannes, der IS-Propagandavideos ins Netz stellte, nach § 86 StGB. Der Grund liegt in den Feinheiten des Vereinsrechts.