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Vorwurf: Spionage

Ex-BND-Präsident August Hanning festgenommen

Foto von Dr. August Hanning, ein älterer Herr mit grauen Haaren
Dr. August Hanning, Staatssekretär im BMI, 2007 in der Bundespressekonferenz © picture alliance / Caro | Teich

Die Bundesanwaltschaft hat den früheren BND-Präsidenten Dr. August Hanning und dessen langjährigen Mitarbeiter Manfred D. festnehmen lassen. Ihnen werden verschiedene Spionagetätigkeiten vorgeworfen.

Die Bundesanwaltschaft hat am Dienstag den früheren Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND), Dr. August Hanning, sowie dessen früheren Büroleiter Manfred D. durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen lassen. Grundlage waren Haftbefehle des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof. Zeitgleich begannen Durchsuchungen in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Berlin.

Den Ermittlern zufolge besteht gegen Hanning der dringende Verdacht der landesverräterischen Ausspähung, des Auskundschaftens von Staatsgeheimnissen, des versuchten Landesverrats sowie der geheimdienstlichen Agententätigkeit. Manfred D. wird Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung vorgeworfen.

Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft soll Hanning nach seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienst mit seinem früheren Mitarbeiter vereinbart haben, gegen Entgelt fortlaufend Informationen aus dem BND zu erhalten. Diese Erkenntnisse habe er im Rahmen seiner privaten Beratertätigkeit wirtschaftlich nutzen wollen. Die Ermittlerinnen und Ermittler gehen davon aus, dass die Zusammenarbeit vermutlich bereits im Frühjahr 2010 begonnen habe.

Fast 2.000 interne Dokumente

Manfred D. war nach Angaben der Bundesanwaltschaft über viele Jahre als Büroleiter verschiedener BND-Präsidenten tätig und habe dadurch Zugang zu einer Vielzahl geheimhaltungsbedürftiger Informationen gehabt. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen soll er Hanning bis Juni 2022 annähernd 2.000 Dokumente überlassen haben.

Darunter hätten sich vielfach als Verschlusssache eingestufte Unterlagen befunden. Das Material sei ausschließlich für interne Zwecke des BND bestimmt gewesen. Es habe insbesondere der Vorbereitung der sogenannten nachrichtendienstlichen Lagebesprechung gedient, an der Spitzenbeamtinnen und Spitzenbeamte der Bundesressorts sowie deutscher Sicherheitsbehörden im Bundeskanzleramt teilnehmen.

In einem Fall soll Hanning auf Grundlage übermittelter, eingestufter Erkenntnisse eine Analyse für einen Mitarbeiter eines fremden nachrichtendienstlichen Sicherheitsapparates erstellt haben. Ob diese Ausarbeitung den vorgesehenen Adressaten tatsächlich erreicht habe, habe bislang nicht geklärt werden können.

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Austausch mit ausländischem Dienst

Darüber hinaus soll Hanning über Jahre hinweg in engem Kontakt zu einem Angehörigen eines anderen staatlichen Nachrichtendienstes gestanden haben. Diesen habe er mit politischen Informationen versorgt. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft sollen darunter auch Informationen gewesen sein, die auf Unterlagen von Manfred D. beruhten.

Die Ermittlungen gehen auf einen anderen Verfahrenskomplex zurück. Bei einer Durchsuchung im September 2025 im Rahmen von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen Christina Block und weitere Beteiligte waren demnach Unterlagen aufgefunden worden, die den jetzigen Verdacht begründeten. Anfang Mai 2026 sei der Vorgang der Bundesanwaltschaft zur Übernahme vorgelegt worden.

Die weiteren Ermittlungen führt die Bundesanwaltschaft gemeinsam mit dem Bundesnachrichtendienst und dem Bundeskriminalamt. Die beiden Beschuldigten sollen heute und morgen dem Ermittlungsrichter des BGH vorgeführt werden. Dieser wird über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden.