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Wenn Algen mitspielen

Kein Schadensersatz für ausgeschlagene Milchzähne

Ein Junge spielt auf einem Wasserspielplatz.
Ein Junge spielt auf einem Wasserspielplatz. © Dominik Rueß / Adobe Stock

Wasserspielplätze sind im Sommer beliebt, bergen aber auch Risiken: Im Lübecker Drägerpark rutschte ein Kind beim Planschen aus und verlor zwei Milchzähne. Ob die Stadt dafür haftet, hat nun das dortige LG entschieden.

Die Stadt Lübeck muss einem Kind, das in einem Planschbecken in einem öffentlichen Park ausgerutscht ist, weder Schmerzensgeld zahlen noch künftige Arztkosten ersetzen. Das LG Lübeck verwies die Eltern auf ihre Aufsichtspflicht (Urteil vom 01.12.2025 – 6 O 160/25).

Das Kind hatte bei sommerlichen Temperaturen in einem Wasserbecken des Lübecker Drägerparks gespielt. Dabei rutschte es aus und schlug sich zwei Milchzähne aus. Die Eltern machten die Stadt verantwortlich: Der Boden des Planschbeckens sei algenbewachsen gewesen. Auf eine daraus resultierende Rutschgefahr hätte die Kommune hinweisen müssen.

Das LG Lübeck folgte dieser Argumentation nicht und wies sämtliche Ansprüche gegen die Stadt zurück (Urteil vom 01.12.2025 – 6 O 160/25). Die Stadt müsse Spielflächen zwar möglichst gefahrlos halten. Das habe sie hier aber auch getan: Sie habe das Becken von Zeit zu Zeit gereinigt und gelegentlich trockenfallen lassen. Mehr sei ihr nicht zumutbar. Auch seien keine Warnschilder notwendig gewesen. Der Algenbewuchs sei zu sehen gewesen – damit hätten die Eltern die Rutschgefahr selbst erkennen können und ihr Kind entsprechend beaufsichtigen müssen. Das Urteil des LG Lübeck ist rechtskräftig.