Risse reichen nicht
Versicherter Erdrutsch muss sichtbar sein
Wer sein Wohngebäude gegen einen "Erdrutsch" versichert, muss gerade das Verrutschen der Erde mit eigenen Augen sehen können. Risse am Gebäude, die auf ein langsames Abgleiten der Erde hindeuten, reichen dem OLG Hamm noch nicht.