Meta hat getrödelt, aber nicht taktiert

Zitiervorschlag
Meta hat getrödelt, aber nicht taktiert. beck-aktuell, 18.08.2026 (abgerufen am: 19.08.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/204081)
Meta löschte beanstandete Facebook-Posts über einen Soldaten erst nach rund zwei Wochen. Das OLG Frankfurt am Main kürzte ein Ordnungsgeld auf 75.000 Euro – und machte dabei deutlich, was Plattformbetreiber bei Unterlassungstiteln leisten müssen.
Das OLG Frankfurt am Main hat ein gegen Meta verhängtes Ordnungsgeld von 100.000 Euro auf 75.000 Euro herabgesetzt. Auf der Plattform Facebook waren falsche Behauptungen über einen im Gaza-Streifen eingesetzten Soldaten veröffentlicht worden. Das LG Frankfurt hatte die Veröffentlichung der Beiträge im März untersagt und ein Ordnungsgeld angedroht. Meta löschte die drei Posts allerdings erst 15 beziehungsweise 17 Tage nach Zustellung der Verfügung. (Beschluss vom 28.7.2026 – 16 W 32/26)
Der 16. Zivilsenat des OLG korrigierte die Bewertung des LG in einem entscheidenden Punkt: Das Verhalten von Meta sei nicht vorsätzlich gewesen, sondern grob fahrlässig. Für die Annahme eines strukturellen Organisationsverschuldens oder eines taktisch motivierten Vorgehens fehle es an Anhaltspunkten. So gebe es keinen Beleg dafür, dass Meta die Zahlung von Ordnungsgeldern bewusst einem Umbau interner Prozesse vorziehe. Der Konzern habe branchenübliche Strukturen zur Umsetzung gerichtlicher Anordnungen dargelegt – sie allerdings, so der Senat wörtlich, nur "dilatorisch genutzt".
15 Tage sind zu lang
Der Konzern dagegen wollte sein Verhalten als lediglich leicht fahrlässig eingeordnet wissen. Auch das wies der Senat zurück. Wer 15 Tage brauche, um drei Posts zu entfernen, und nicht einmal darlegen könne, welche konkreten Maßnahmen wann eingeleitet worden seien, handele grob fahrlässig. Selbst eine eventuell fehlende Kenntnis der deutschen Sprache entlasse Meta nicht aus der Verantwortung: Eine Übersetzung der Unterlassungsverfügung wäre mittels Software binnen Sekunden möglich gewesen. Inhaltliche Unklarheiten, die eine längere Prüfung erfordert hätten, seien nicht ersichtlich.
Bei der Höhe des Ordnungsgeldes spielte für den Senat auch die tatsächliche Reichweite der Posts eine Rolle. Die Beiträge seien zum Zeitpunkt der verspäteten Löschung bereits mehrere Monate alt gewesen und in der Timeline immer weiter nach unten gerutscht. Eine große Verbreitung sei daher nicht mehr zu erwarten gewesen. Hinzu komme, dass mediale Vorberichterstattung die Intensität der Auswirkungen weiter gemindert habe. Kommerzielle Motive für das verzögerte Vorgehen stellte der Senat nicht fest. Schließlich sei auch die Zahl der Verstöße geringer als vom LG angenommen. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
- Redaktion beck-aktuell, hg
- OLG Frankfurt am Main
- Beschluss vom 28.07.2026
- 16 W 32/26
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Meta hat getrödelt, aber nicht taktiert. beck-aktuell, 18.08.2026 (abgerufen am: 19.08.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/204081)



