Streit um WEG-Außenanlage
Kein Recht auf einen Teich
Eine WEG beschließt, einen Teich in der Anlage stillzulegen. Die Eigentümerin, vor deren Terrasse sich der Teich befindet, kann nichts dagegen tun – vor allem, weil eine Neubepflanzung geplant ist, der Außenbereich also natürlich bleibt.