Angst vor Lärm reicht nicht
Wohnungseigentümerin kann bauliche Veränderung nicht verhindern
Eine Wohnungseigentümerin aus der mittleren Etage kann die WEG nicht daran hindern, eine leistungsstarke Klimaanlage im Penthouse über ihr zu gestatten. Dass die Klimaanlage vielleicht im laufenden Betrieb zu viel Lärm macht, sei kein Grund, sie gar nicht erst zu installieren. Alles andere könne man später regeln, urteilt der BGH.