Erbe ausgeschlagen
Wer sich nur über den Wert irrte, darf nicht anfechten
Eine Enkelin schlug das Erbe aus, weil sie dachte, der Nachlass sei überschuldet. Als sich das Gegenteil herausstellte, schaute sie in die Röhre – eine Ausschlagung bleibe wirksam, wenn man sich lediglich über den Wert des Erbes geirrt habe, so das OLG Zweibrücken.