Stadt durfte Flugblatt gegen Rechtsextremismus unterstützen

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Stadt durfte Flugblatt gegen Rechtsextremismus unterstützen . beck-aktuell, 12.05.2026 (abgerufen am: 12.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/197916)
Nach den Correctiv-Enthüllungen zum Potsdamer Treffen warb eine niedersächsische Stadt mit ihrem Logo für eine Demo gegen Rechtsextremismus. Die AfD klagte dagegen – und scheiterte. Kommunen dürfen für die demokratische Grundordnung eintreten, so das VG Lüneburg.
Die Stadt Buchholz in der Nordheide hat nicht gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen, als sie Anfang 2024 ein Flugblatt für die Kundgebung "Demokratie verteidigen – Gemeinsam gegen Rechtsextremismus!" mit ihrem Logo versah und über ihre Website sowie per E-Mail verbreitete. Das hat das VG Lüneburg entschieden (Urteil vom 29.04.2026 – 1 A 85/24).
Der AfD-Kreisverband Harburg-Land hatte gegen die Unterstützung geklagt. Die Kundgebung fand am 27. Januar 2024 auf dem Buchholzer Marktplatz statt – als Reaktion auf die Recherche des Medienhauses Correctiv über ein Treffen radikaler Rechter in Potsdam, das bundesweit Demonstrationen ausgelöst hatte. Auf der Rückseite des Flyers war von einer Radikalisierung der AfD die Rede. Der Kreisverband sah darin eine Verletzung der Chancengleichheit der Parteien und der staatlichen Neutralitätspflicht.
Stadt durfte explizit auf Radikalisierung der AfD hinweisen
Die 1. Kammer des VG schloss sich dem nicht an. Das Flugblatt thematisiere schwerpunktmäßig das Einstehen für die freiheitliche demokratische Grundordnung, der Bezug zur AfD sei demgegenüber von untergeordneter Bedeutung. Zwar räumten die Verwaltungsrichterinnen und -richter ein, dass die Unterstützung die Chancengleichheit der Partei berühre. Dies sei jedoch gerechtfertigt, weil es Kommunen zukomme, für die demokratischen Grundwerte einzutreten. In diesem Zusammenhang dürften sie auch auf die Entwicklung der AfD hinweisen. Der Vorwurf der Radikalisierung lasse sich durch Verfassungsschutzberichte und Entscheidungen anderer Gerichte untermauern.
Die Entscheidung reiht sich in eine wachsende Zahl verwaltungsgerichtlicher Verfahren zur Frage ein, wie weit Kommunen im Engagement gegen Rechtsextremismus gehen dürfen, ohne ihre Neutralitätspflicht gegenüber politischen Parteien zu verletzen.
Das Lüneburger Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der AfD-Kreisverband kann binnen eines Monats nach Zustellung die Zulassung der Berufung beim OVG Niedersachsen beantragen.
- Redaktion beck-aktuell, hg
- VG Lüneburg
- Urteil vom 29.04.2026
- 1 A 85/24
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Stadt durfte Flugblatt gegen Rechtsextremismus unterstützen . beck-aktuell, 12.05.2026 (abgerufen am: 12.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/197916)



