Abtreibungsgegner
Gebetswache gegenüber Arztpraxis zulässig
Ein Verein, der sich gegen Abtreibung engagiert, darf sich weiter gegenüber einer gynäkologischen Praxis zusammenfinden, in der Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden. Da der Verein lediglich gegen Abtreibung betet, sieht das VG Aachen die schwangeren Frauen keinem "Spießrutenlauf" ausgesetzt.